550 000 Euro Sachschaden: 56-Jähriger muss sich wegen schwerer Brandstiftung verantworten
56-Jähriger vor dem Landgericht: Mann soll Dreifamilienhaus in Wissen niedergebrannt haben
Wegen eines schweren Raubs in Plaidt wird derzeit verhandelt.
dpa

Koblenz/Wissen. Wegen schwerer Brandstiftung muss sich seit Montag ein 56-Jähriger vor dem Koblenzer Landgericht verantworten. Die 14. Strafkammer um Richter Rupert Stehlin wirft Johannes E. (Name von der Redaktion geändert) vor, am 31. Oktober 2021 ein Dreifamilienhaus in Wissen niedergebrannt zu haben, Sachschaden: 550.000 Euro.

Lesezeit 2 Minuten

Der Beschuldigte hatte zur Tatzeit eine Wohnung in besagter Immobilie, der Mietvertrag war jedoch kurz zuvor vom Vermieter aufgelöst worden. Laut Anklageschrift sei Johannes E. darüber in höchstem Maße erzürnt gewesen, habe zunächst in seinem Apartment gewütet, einen Schrank kurz und klein geschlagen und die Holzelemente im Anschluss mit Brandbeschleuniger übergossen und entzündet. All dies soll er indes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit getan haben. In Folge war das gesamte Haus niedergebrannt, verletzt wurde zum Glück niemand: Die mit im Haus lebenden Vermieter waren zur Tatzeit im Urlaub, die dritte Mietpartei ebenfalls nicht im Haus.

Am ersten Verhandlungstag legte Johannes E. ein Teilgeständnis ab, betonte aber, dass weder ein Schrank von ihm zerschlagen noch Brandbeschleuniger an dem Oktoberabend zum Einsatz gekommen sei. Seine Vermieter beschrieb der 56-Jährige in Saal 105 des Koblenzer Landgerichts als herrschsüchtige Tyrannen, die aus jeder Mücke einen Elefanten gemacht hätten. Selbst wegen der unvermeidbaren Geräusche seines Wäschetrockners sei er gemaßregelt worden; auf seine Terrasse ausgerichtete Überwachungskameras seien die Spitze des Eisbergs gewesen.

Am Tatabend, so der Beschuldigte weiter, sei die aufgestaute Wut auf seine Vermieter schlagartig aus ihm herausgebrochen. Aber: Er habe keineswegs beabsichtigt, das Haus niederzubrennen, gar Menschenleben zu gefährden: Von einem Racheakt könne hier schlicht nicht die Rede sein, so der 56-Jährige.

Der Angeklagte behauptete, er habe bloß zwei Lampen in seiner Wohnung zertrümmert und verbal durch laute Schimpftiraden auf sich aufmerksam gemacht, um die Vermieter zwecks Aussprache in seine vier Wände zu locken. Weil keine Menschenseele nach ihm geschaut hätte, habe er geschlussfolgert, dass er alleine im Haus sein müsse. Daraufhin habe er einen Karton angezündet. Warum, das könne er gar nicht mehr sagen.

Im Anschluss habe er die Wohnung verlassen – in der Annahme, dass die kleine Flamme schon von selbst wieder ausgehen werde. Dann sei er weggefahren. „Am nächsten Tag konnte ich nicht glauben, dass das das Ergebnis dessen war, was ich gemacht habe“, spielte E. unter Tränen auf das abgebrannte Haus an: Er schäme sich zutiefst, es tue ihm alles unendlich leid.

Zur Tatzeit sei er nervlich am Ende gewesen; den Umzug in die Wissener Wohnung beschrieb E. als sehr stressig, die Nachricht über den Rauswurf habe das Fass zum Überlaufen gebracht. Johannes E. war bereits mehrfach in psychiatrischer Behandlung: Ein Psychiater sagte aus, dass der 56-Jährige zur Tatzeit möglicherweise an Paranoia gelitten habe: Der Experte sprach von „wahnhaftem Erleben“.

Auffällig: Die Polizistin, die E. einen Tag nach dem Brand verhaftet hatte, gab zu Protokoll, dass der 56-Jährige im Polizeiauto behauptet habe, dass er gar nicht anders hätte handeln können. Die Verhandlung wird am 16. Mai fortgesetzt. Dann sollen die ehemaligen Vermieter des Angeklagten als Zeugen gehört werden. Die RZ berichtet weiter.

Von unserem Redakteur Johannes Mario Löhr

Top-News aus der Region