Vier illegale Überweisungen
53-Jährige aus VG Kirchen wegen Geldwäsche vor Gericht
Eine 53-Jährige soll in vier Fällen Geldwäsche betrieben haben. Doch sie ist auf Betrüger reingefallen. Das Verfahren wird gegen eine kleine Geldstrafe eingestellt.
Thomas Leurs

Manchmal begehen Menschen Straftaten, ohne dass ihnen das bewusst ist. So ist es einer 53-jährigen Frau aus der VG Kirchen ergangen. Über mehrere Konten, die auf ihren Namen laufen, sind verdächtige Überweisungen gegangen. Ohne ihr Wissen.

Die Masche ist immer die Gleiche. Eine Person verkauft übers Internet ein Gefährt, zum Beispiel sein Motorrad. Ein Käufer meldet sich und will es kaufen. Doch er kann es nicht persönlich abholen. Die Abholung solle 650 Euro kosten, die vorher überwiesen werden muss. Der Verkäufer tut dies leichtgläubig und sieht weder das Geld wieder, noch hört er etwas vom Käufer. Denn der hat erreicht, was er wollte. Doch dieser Täter sitzt nicht am vergangenen Montag wegen Geldwäsche im Amtsgericht in Betzdorf, sondern ein anscheinend unschuldiges Opfer, das leichtgläubig die eigenen Kontodaten dafür preisgegeben hat.

„Ich habe eigentlich gar nichts gemacht“, sagt die 53-Jährige der Richterin. Sie habe sich des Öfteren als Tester beworben, führt sie weiter aus. Sie habe ihre Ausweis- und Kontonummer preisgegeben und dafür dann Produkte zum Testen wie etwa Cremes erhalten sollen. Doch diese habe sie nie erhalten.

Tausende von Euro gehen über Konten der Angeklagten

Was sie allerdings erhalten hat, sind mehrere Tausend Euro, die auf ihr Konto in Siegen und auf zwei weitere Konten geflossen sein sollen. Von den Zahlungen will sie aber nichts gemerkt haben. Auch gibt sie an, neben dem Konto in Siegen kein Weiteres zu besitzen. Sie sehe ohnehin nur selten – nur alle zwei bis drei Monate – auf ihr Konto. Nach Abzug der Fixkosten würde sie am Bankautomaten das Geld abheben, das sie für den Monat brauche und alles bar bezahlen.

Doch um ein Konto zu eröffnen, muss man sich identifizieren. Und genau das sei bei der Eröffnung eines Kontos bei der Solarisbank geschehen, wie eine Auskunft der Bafin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, ergeben hat. So liegen dem Gericht sowohl ein Selfie der Angeklagten als auch ein Foto von ihrem Personalausweis vor. An das Foto mit dem Personalausweis könne sich die Angeklagte erinnern. Das habe sie getan, um vor mehr als zwei Jahren ein Konto für ihren damaligen Lebenspartner zu eröffnen. An das Selfie von sich könne sie sich nicht erinnern, obgleich sie sich auf dem Bild klar wieder erkennt.

Eine illegale Überweisung ist der 53-Jährigen aufgefallen

Insgesamt geht es um 3770 Euro. Über einen Zeitraum von mehreren Monaten sind im Jahr 2023 auf drei Konten, die auf den Namen der Angeklagten laufen, je zweimal 650 Euro, einmal 1470 Euro und einmal 1000 Euro eingegangen. Einmal seien der Angeklagten 650 Euro aufgefallen, die auf ihr Konto in Siegen überwiesen wurden. Da habe sie die Bank dazu veranlasst, das Geld wieder zurückzubuchen.

Doch wenn die Angeklagte nicht zwei weitere Konten auf ihren Namen eröffnet hat, wer ist es dann gewesen. Auf Nachfrage sagt die 53-Jährige, dass sie ihren Ausweis nie verloren oder aus der Hand gegeben habe. Die Fotos, die sie zum Identifizieren für die Testproben gemacht habe, seien aber unverschlüsselt auf ihrem Rechner gewesen, also auch rein theoretisch für ihren damaligen Lebenspartner greifbar gewesen. Er habe Zugriff auf „alles“ gehabt.

Wie ist die Angeklagte zu verurteilen?

Wie soll es nun zu einer Verurteilung kommen? Die Konten werden nachweislich auf den Namen der Angeklagten geführt. Sie selbst leugnet, solche Konten je angelegt zu haben. Auch die Zahlungsempfänger, an die das Geld kurz danach weiter überwiesen wurde, kenne die Angeklagte nicht. Der Staatsanwalt konfrontiert die 53-Jährige mit einer Zahlung von 20 Euro in einer Apotheke in der Nähe ihres Wohnortes, dass über eines der beiden Konten, die sie leugnet, gegangen ist. Sie lasse sich alles von der Apotheke bringen, ist die Antwort der Angeklagten.

Um mehr Licht ins Dunkel zu bringen, wird kurz angedacht, den ehemaligen Lebensgefährten als Zeugen ins Gericht zu holen. Doch der eher nicht zu erwartende Erfolg einer Aufklärung in dem Fall lässt den Staatsanwalt und die Richterin von der Idee wieder abrücken. Da die Angeklagte selbst von der Grundsicherung und etwas Rente lebt, ist eine hohe Geldstrafe für die 53-Jährige ohnehin nicht tragbar.

So einigen sich Staatsanwalt, Verteidigung und Richterin darauf, das Verfahren vorläufig einzustellen. Die Angeklagte muss 250 Euro innerhalb von sechs Monaten an das Tierheim in Siegen überweisen.

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