Strafprozess in Altenkirchen
2,6 Promille auf dem Fahrrad – 4 Monate auf Bewährung
Nach reichlich Bier noch aufs Fahrrad zu steigen kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Nach reichlich Bier noch aufs Fahrrad zu steigen kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Lukas Barth. picture alliance / dpa

Der Promillegrenzwert für Radfahrer liegt mit 1,6 Promille umstritten hoch. Ein Mann aus Altenkirchen soll ihn allerdings noch deutlich getoppt haben – und das gleich zweimal. Das hatte nun strafrechtliche Konsequenzen. 

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Erst ab einem Wert von 1,6 Promille gelten Radfahrer nach derzeitigem Recht als fahruntüchtig. Diesen umstrittenen Grenzwert – Experten setzen sich für eine Verschärfung ein – soll ein Mann aber noch deutlich überschritten haben, der mit dem Fahrrad in Altenkirchen unterwegs war.

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