Nach reichlich Bier noch aufs Fahrrad zu steigen kann auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Lukas Barth. picture alliance / dpa
Der Promillegrenzwert für Radfahrer liegt mit 1,6 Promille umstritten hoch. Ein Mann aus Altenkirchen soll ihn allerdings noch deutlich getoppt haben – und das gleich zweimal. Das hatte nun strafrechtliche Konsequenzen.
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Erst ab einem Wert von 1,6 Promille gelten Radfahrer nach derzeitigem Recht als fahruntüchtig. Diesen umstrittenen Grenzwert – Experten setzen sich für eine Verschärfung ein – soll ein Mann aber noch deutlich überschritten haben, der mit dem Fahrrad in Altenkirchen unterwegs war.