Urteil im Brandstifterprozess
21-Jährigem aus AK-Land bleibt Gefängnis nicht erspart
Für drei Jahre und drei Monate schließt sich die Gefängnistür für einen heute 21-Jährigen aus dem Kreis Altenkirchen, der vor drei Jahren ein Feuer gelegt hatte, durch das ein Mehrfamilienhaus stark beschädigt worden war.
Hauke-Christian Dittrich/dpa

Verurteilung nach Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht? Haftstrafe oder Bewährungsstrafe? Das Landgericht Koblenz positionierte sich eindeutig in seinem Urteil nach einer schweren Brandstiftung im Kreis Altenkirchen vor gut drei Jahren.

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Alexander D. (Name von der Redaktion geändert) nahm den Richterspruch im Sitzungssaal des Landgerichts Koblenz gelassen, fast schon teilnahmslos auf. Der heute 21-Jährige aus dem Kreis Altenkirchen, bislang ein freier Mann, muss wegen besonders schwerer Brandstiftung sowie Diebstahl mit Waffen für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter.

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