Kreis Ahrweiler
Zeitsoldat schlug mit Weinflasche zu: Geldstrafe von 1800 Euro

Ahrweiler/Altenahr - Ein Zeitsoldat soll einem guten Bekannten mit einer Weinflasche auf den Kopf geschlagen haben. Das Amtsgericht Ahrweiler verurteilte jetzt den 25-jährigen Mann aus Bad Münstereifel wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.

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Von unserem Mitarbeiter Horst Bach

„Sie müssen versuchen, den Aggressionen aus dem Weg zu gehen. Lassen Sie sich das Urteil als Denkzettel gereichen“, sprach Richter Stefan Schneider dem Angeklagten bei der Urteilsverkündung unmissverständlich ins Gewissen.

Die Tat geschah im Oktober 2013. In Stimmung vergnügte sich damals der 25-Jährige beim Altenahrer Weinfestwochenende in einem gastlichen Tanzkeller. Gegen 22.40 Uhr kam es dann dort den Ermittlungen nach zwischen dem Zeitsoldaten und einem 43-jährigen Landwirt zu einer turbulenten Auseinandersetzung. Leidenschaftlich erregt schilderte das Opfer die Ereignisse.

Alkoholtest ergab 2,7 Promille

Demnach sei der Angeklagte in betrunkenem Zustand auf ihn zugegangen. Ein später Alkoholtest bei dem Mann ergab später tatsächlich einen Wert von 2,7 Promille. „Er wollte mit mir einen trinken. Das habe ich klar abgelehnt, weil ich mit dem nichts zu tun haben will“, sagte das Opfer.

Daraufhin sei ihm von dem einstmaligen Freund ohne Vorwarnung eine Weinflasche mitten auf die Stirn geschlagen worden. Der Landwirt erlitt dadurch eine Schädelprellung und stürzte auf den Boden. „Ich habe dann zuerst nichts mehr mitbekommen. Man hat mich nach draußen gebracht. Auf der Stirn war jedenfalls ein dickes Ei“, sagte der Geschädigte, wohl nicht ganz frei von Belastungstendenzen, aus.

Denn unbekannt sind sich die beiden nicht. Zumal der Angeklagte und dessen älterer Bruder in der Region „bei allen Leuten als Schläger bekannt sind“, meinte der Zeuge.

Aufklärung gestaltete sich schwierig

Ob die Brüder in der Tat häufiger bei Kirmeskeilereien tatkräftig mitmischen, wollte das Gericht allerdings erst gar nicht vertiefen. Klar ist dagegen für die Entscheidenden: Für die Justiz war der Angeklagte bis dahin ein absolut unbeschriebenes Blatt.

Zu den Vorwürfen schwieg der Mann. Er gab lediglich an: „Ich war damals sehr betrunken. An die Auseinandersetzung kann ich mich nicht erinnern.“ Sicher sei er sich indessen, den Bekannten nicht geschlagen zu haben.

Was sich während der Verhandlung als nicht hilfreich erwies, war allemal, dass keiner der insgesamt fünf Zeugen den bewussten, harten Schlag selbst gesehen hatte. „Ich habe nur beobachtet, dass der eine dem andren die Weinflasche an den Kopf drückte“, sagte eine 26-jährige Hausfrau im Zeugenstand und fügte noch hinzu, dass sie mit den beiden Männern „doch eigentlich recht gut befreundet ist“.

Richter Schneider sprach später jedoch von „erdrückenden Indizien“ gegen den Angeklagten. Den Schlag mit der Weinflasche bewertete er derweil als minderschweren Fall, zumal der 25-Jährige zum Tatzeitpunkt aufgrund des protokollierten Alkoholpegels wohl vermindert schuldfähig war.

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