Vereinfachtes Planungsverfahren ist unwirksam - Zeitverzug und Kostensteigerung drohen
Wohnungsbau im Kreis: Richterspruch bremst Kommunen aus
Die Entwicklung von neuen Baugebieten an den Ortsrändern hat durch einen Richterspruch des Bundesverwaltungsgerichts einen Dämpfer erhalten. Einige Bebauungspläne sind hinfällig und müssen jetzt mit viel Zeit- und Finanzaufwand neu aufgestellt werden. Foto: Archiv Hans-Jürgen Vollrath
Hans-Jürgen Vollrath. Hans-Jürgen Vollrath

Der Bürgermeister von Burgbrohl, Walter Schneider, fühlt sich im Stich gelassen. Eigentlich sollte sein Ort längst um etwa 40 schmucke Einfamilienhäuser gewachsen sein. Nun zögern er und sein Ortsrat aber, den Startschuss für das Neubaugebiet zu geben. Grund dafür ist das Genehmigungsverfahren, das dieses Baugebiet wie so viele andere im Land durchlaufen hat. Es widerspricht Europarecht.

{element} „Wir sitzen zwischen den Stühlen“, beschreibt Schneider die Situation. Einerseits hat das Neubaugebiet „Am untersten Kreuz“ inzwischen offiziell Rechtskraft erreicht. Auch mögliche Einspruchsfristen sind verstrichen, sodass eigentlich nichts dagegen spräche, die ungeduldigen Bauherren endlich loslegen zu lassen – wäre da nicht das Gerichtsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewesen, in dem am 18.

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