Brauchtum RZ hat nach Genehmigungspraxis, Versicherung und Kontrollen gefragt : Wer haftet beim Maibaum aufstellen? Gibt es Kontrollen - die RZ hat nachgefragt
Brauchtum RZ hat nach Genehmigungspraxis, Versicherung und Kontrollen gefragt
Wer haftet beim Maibaum aufstellen? Gibt es Kontrollen - die RZ hat nachgefragt
Das Aufstellen eines Baums birgt Gefahren. Wer haftet eigentlich?
Archiv Dreschers
Kreis Ahrweiler. Am vergangenen Sonntag stirbt ein Jugendlicher durch einen tragischen Unfall beim Aufstellen des Maibaumes. Seither ist das Brauchtum vieler Junggesellenvereine im Kreis Ahrweiler Gesprächsthema. Über Sicherheitsaspekte beim Aufstellen der Bäume wird ebenso diskutiert wie über rechtliche Fragen. Wer kommt eigentlich für Schäden auf, wenn dann wirklich was passiert?
Der Grafschafter Bürgermeister Achim Juchem stellt zunächst fest, dass es in seiner Gemeinde keiner Genehmigung bedarf, einen Maibaum aufzustellen. „Das fällt unter Brauchtum und ist Sache des jeweiligen Vereins“, gibt Juchem als Begründung. Folglich sei auch die Unfallkasse, bei der die Gemeinde versichert ist, nicht zuständig, wenn es zu einem Unfall kommt.