Kundenbonus ist in Gastronomie und Hotellerie diffizile Angelegenheit - Was tun, wenn der Chef den "Tip" einbehält?
Wem gehört eigentlich das Trinkgeld?
Wenn es ans Bezahlen geht, erhofft sich das Bedienungspersonal ein Trinkgeld. Doch wem steht der Bonus des Kunden zu? Klare gesetzliche Regeln gibt es dafür nicht. Foto: dpa
picture-alliance / dpa/dpaweb

Kreis Ahrweiler. Ein schöner Abend mit der Familie, mit Freunden oder Arbeitskollegen in einem Restaurant im Kreis geht zu Ende. Der Kellner kommt an den Tisch, die Rechnung wird beglichen und weil der Service so freundlich war, gibt's extra viel Trinkgeld. Die Gäste meinen es gut. Aber kommt dieses Geld überhaupt beim Kellner an? Tatsächlich sei das nicht immer so, erklärt Volker Daiss, Geschäftsführer der Koblenzer Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten.

„Das Trinkgeld ist in der Gastronomie und im Gastgewerbe eine diffizile Angelegenheit“, sagt er. In Deutschland liege die Höhe des Trinkgeldes meistens zwischen fünf und zehn Prozent des Rechnungsbetrages. „Es gibt aber tatsächlich Fälle, in denen das Trinkgeld nicht im Service verbleibt, sondern in denen der Arbeitgeber es einbehält.

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