Die Stadt Bad Breisig wollte gegen die Ausweitung der Wasserschutzzone klagen. Doch das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag jetzt abgelehnt.
Hans-Jürgen Vol
Bad Breisig/Koblenz - Die Stadt Bad Breisig darf nicht gegen die Erweiterung des Wasserschutzgebiets Goldene Meile klagen. Einen entsprechenden Antrag zu einem Normenkontrollverfahren hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt abgelehnt.
Bad Breisig/Koblenz – Die Stadt Bad Breisig darf nicht gegen die Erweiterung des Wasserschutzgebiets Goldene Meile klagen. Einen entsprechenden Antrag zu einem Normenkontrollverfahren hat das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt abgelehnt. Die gesamten Kosten, deren Höhe noch nicht beziffert ist, muss die Stadt Bad Breisig tragen.