Der Kreisjagdmeister ist als Vorsitzender des Jagdbeirats der fachliche Berater der Kreisverwaltung als untere Jagdbehörde.
Die wesentliche Aufgabe des Beirats, in dem neben Jägern und Jagdpächtern auch Jagdgenossenschaften, Gemeinden, Forst- und Landwirtschaft, Eigenjagdbesitzer sowie Naturschutzverbände vertreten sind, besteht darin, in wichtigen Fragen der Jagdverwaltung zu beraten und mitzuwirken.