Die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) erwartet ein umfangreiches, profundes mykologisches Fachwissen. In ihrem bereits vergriffenen aktualisierten Leitfaden für Pilzsachverständige (PSV) gibt die DGfM Tipps und Hilfestellungen. Darin wird auch erläutert, wie der Weg zum PSV verläuft. Zur Vorbereitung auf die bundesweit einheitliche Prüfung zum PSV werden entsprechende Vorbereitungsseminare auch mit Exkursionen angeboten.
Zahlreiche Kenntnisse nötig
Von einem PSV wird erwartet, dass er die tödlich-giftigen Arten erkennen und beschreiben kann und er über einen guten Artenüberblick verfügt, also mindestens 200 Arten bestimmen kann. Ein Experte muss anhand von Frischmaterial und theoretisch Pilze nach Aussehen, Sporenpulverfarbe, Geruch und Speisewert erläutern können. Erforderliche Kenntnisse und Kompetenzen muss er in folgenden Bereichen haben: Systematik, Morphologie, Anatomie, Toxikologie und Ökologie, Bundes- und Landesnaturschutzrecht, Bundes- und Landeswaldrecht, Rote Listen. Zudem muss er oder sie die Inhalte mindestens eines gebräuchlichen Bestimmungswerkes kennen, in Fällen des Verdachts einer Pilzvergiftung etwa Kliniken unterstützen, bei der Aufklärung von Ratsuchenden helfen, bei Veranstaltungen wie etwa Exkursionen über mittelbare Risiken wie Infektionen und Umweltbelastungen informieren können, über die Kultivierbarkeit von Pilzen Bescheid wissen und auch über den fachgerechten Umgang mit Pilzen, darunter das Sammeln und Aufbewahren.
Dokumentationen sind verpflichtend
Im didaktischen Teil der Prüfung wird eine simulierte Pilzberatung mit bis zu 20 Frischpilzarten durchgeführt. Dabei wird auch der Umgang mit Ratsuchenden, Überzeugungsfähigkeit und Reaktionen auf nicht vorhersehbare Situationen beurteilt. Alle fünf Jahre kann der PSV seinen Status durch Teilnahme an einer DGfM-Weiterbildungsveranstaltung verlängern. Zur Arbeit eines PSV gehören auch Dokumentationen. Sie sind verpflichtet, Protokoll zu führen und Beratungsberichte abzugeben.
Weitere Info unter www.dgfm-ev.de/qualifikationen