Der Gemeinderat Ahrbrück hat zu Beginn der jüngsten Ratssitzung den Vorschlägen der neu eingerichteten „Arbeitsgruppe Konversion Brohl Wellpappe“ zugestimmt, die verschiedene Anpassungen des städtebaulichen Masterentwurfes bezüglich der Konversionsmaßnahme vorgeschlagen hat. So soll unter anderem die Traufhöhe der geplanten Mehrfamilienhäuser an der Kesselinger Straße von zehn auf acht Meter reduziert und die Gebäudelänge, ausgenommen sind hier Sonderbauformen wie Kita oder Dorfgemeinschaftshaus, auf 16 Meter begrenzt werden. Zudem soll auf die zentrale Tiefgarage verzichtet werden. Der Rat beschloss mit der Annahme der Planvarianten, entsprechende Investorenausschreibungen vorbereiten zu lassen.
Förderantrag soll gestellt werden
Darüber hinaus soll beim Ministerium des Inneren und Sport ein Antrag auf Förderung in Höhe von 1,1 Millionen Euro gestellt werden. Der Eigenanteil der Gemeinde von 110 000 Euro wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 eingeplant.
Darüber hinaus befasste sich der Rat mit dem jetzt neu gestarteten Projekt „Quartier³“, welches durch die Quartiersmanagerin Tamara Monreal vorgestellt wurde. Dieses Projekt, gefördert durch die Diakonie-Katastrophenhilfe Rheinland-Westfalen-Lippe, nimmt nun Fahrt auf und wird bis März 2026 laufen. „Quartier³ – Zuhause im Ahrtal“ ist ein gemeinschaftliches Projekt der Ortsgemeinden Ahrbrück, Hönningen und Kesseling. „Hierbei soll aber nicht nur die soziale Gemeinschaft gestärkt werden, es geht auch um zukünftigen Katastrophenschutz und Klimafolgeanpassungen“, erläuterte Tamara Monreal während der Sitzung den Ratsmitgliedern und auch den zahlreich anwesenden Interessierten. Dabei sollen die Bürger mit Vorschlägen, Rat und Tat eingebunden werden.
Eine Plexiglaswand zum Schutz der Kapelle
Zudem befasste sich der Rat mit den Folgen der geplanten Elektrifizierung der Ahrtalbahn. „In diesem Zuge muss unsere an der Pützfelder Kapelle über die Bahntrasse verlaufende Brücke besonders abgesichert werden, um den Kontakt mit der Elektrizität zu verhindern“, erläuterte Ortsbürgermeister Guido Galle. Seitens der Bahn sind hier Plexiglaswände vorgesehen. Da die Gemeinde hier aber in der Baulastträgerschaft sein wird und damit für Unterhalt und Pflege der Schutzwände verantwortlich ist, will sie zunächst klären lassen, ob nicht Wände aus Schutzglas langlebiger und zielführender sind.
Unklar sind dem Gemeinderat derzeit auch die genauen Besitzverhältnisse des Sportlerheimes. Davon ist aber abhängig, wer berechtigt ist, einen entsprechenden Förderantrag für die Sanierung zu stellen. Daher wurde ein entsprechender Beschluss seitens des Rates vertagt und die Verwaltung beauftragt, die Eigentümerfrage zu klären. Zudem soll die Verwaltung nach einstimmigem Beschluss einen Förderantrag zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes stellen. Dabei wurde aber betont, dass mit der Antragsstellung keinerlei Verpflichtung zur Durchführung und damit zum Bau des Kunstrasenplatzes erfolgt. Es soll lediglich die Möglichkeit und Höhe einer Förderung ausgelotet werden. „Ob und welche Art Platz letztendlich gebaut wird, hat mit dem gestellten Förderantrag nichts zu tun“, betonte Galle.