„Vielen lieben Dank, Sie haben unseren Urlaub gerettet!“ Dieses Schreiben erreichte jüngst unsere Redaktion. Verfasst worden ist die Nachricht von einem Paar aus dem Kreis Ahrweiler, welches sich in einem Streit mit dem Reiseveranstalter TUI hilfesuchend an unsere Redaktion gewandt hatte.
Doch was war geschehen: Im vergangenen August hatten Verena Schneider und ihr Partner eine zehntägige Pauschalreise auf die griechische Insel Kos in einem Hotel der Luxusklasse gebucht und bereits einen Teil des Reisepreises bezahlt. Im Januar hatte TUI dem Paar überraschend mitgeteilt, dass sich das Hotel nicht mehr im Portfolio für die Urlaubssaison 2025 befände und als Ersatzunterkunft ein Hotelresort vorgeschlagen, welches sich in einem abgelegenen Teil der Insel befindet. Von dort sind es rund 15 Autominuten bis in die Inselhauptstadt, das ursprünglich gebuchte Hotel liegt dagegen fußläufig zur Innenstadt von Kos-Stadt. Für das Verena Schneider und ihren Partner, die nicht mit ihren wahren Namen in unserer Zeitung genannt werden möchten, war diese Ersatzunterkunft keine Alternative. Sie lehnten das Angebot der TUI ab, welche den Urlaub dann stornierte.
Hotel nicht mehr im Programm, Urlaub wird storniert
Für das Ahrweiler Paar ein Albtraum, schließlich hatten es sich doch seit Monaten auf ihren Urlaub in Kos-Stadt gefreut. Kurzerhand buchten sie das Hotel samt Flügen erneut – bei einem anderen Reiseveranstalter. Soweit, so gut, könnte man meinen. Doch die Zimmerpreise hatten sich inzwischen für das Hotel zum Zeitpunkt der erneuten Buchung deutlich erhöht. Rund 600 Euro mehr müssen Verena Schneider und ihr Partner nun für ihren griechischen Traumurlaub zahlen.
Doch muss das Ahrweiler Paar tatsächlich auf den Mehrkosten sitzen bleiben? Diese Frage stand im Raum, als sich das Paar in letzter Not an unserer Redaktion wandte. Die Antwort auf diese Frage: Wohl eher nicht. Denn storniert ein Reiseveranstalter eine Pauschalreise, kann er mitunter schadensersatzpflichtig werden. Auch Verena Schneider und ihr Partner waren zu diesem Ergebnis gekommen und hatten sich mit ihrer Schadensersatzforderung an den Reiseveranstalter mit Verwaltungssitz in Hannover gewandt. Ergebnislos. TUI zeigte keine Reaktion und negierte die Forderung.
Reiseveranstalter nicht zu erreichen und lässt mit Rückmeldung auf sich warten
Überhaupt war der Reiseveranstalter schwer zu erreichen. E-Mails des Paares wurden, wenn überhaupt mit einer Standardfloskel beantwortet, nämlich, dass die Stornierung des Urlaubs zur Folge habe, dass sich die Summe der Restforderung auf Null belaufe. Auch telefonisch war kein Durchdringen. „Wir haben wochenlang versucht, mit einem Sachbearbeiter zu sprechen oder einen Ansprechpartner zu finden, aber außer eine Hotline konnten wir niemanden erreichen“, hatte Verena Schneider im Gespräch mit unserer Redaktion mitgeteilt und damit eine Erfahrung beschreiben, die auch unsere Zeitung einige Tage nach dem Gespräch mit den Betroffenen machen musste. Auch unsere Anfragen liefen zunächst ins Leere. „Man werde sich kümmern“, lautete die Antwort von TUI, die in den ersten Telefonaten eine Rückmeldung bis zu einem bestimmten Tag versprach. Der Tag kam, die Rückmeldung blieb aus.
Was nur dem betroffenen Paar sagen? Werden sie trotz ihres Ärgers einen schönen Urlaub haben können? Diese Fragen gingen den Redakteuren unserer Zeitung durch den Kopf und verstärkten sich mit jedem Tag, der im ergebnislosen Warten auf eine Rückmeldung des Reiseveranstalters verstrich.

TUI sorgt für Verärgerung im Kreis Ahrweiler
Der Traumurlaub ist gebucht, und die Vorfreude auf die Ferien wächst von Tag zu Tag. Doch dann storniert der Veranstalter die Reise. So passiert ist dies im Kreis Ahrweiler. Das betroffene Paar ist geschockt.
Und dann geschah doch noch das – mittlerweile – Unerwartetete: Verena Schneider erhielt, unmittelbar nachdem der erste Bericht über ihren Urlaubsärger in unserer Zeitung erschienen war, eine E-Mail von TUI. „Guten Tag Frau Schneider, vielen Dank für Ihr Schreiben, welches uns über die Rhein-Zeitung erreichte. Wir bedauern sehr, dass wir Ihre ursprüngliche Hotelbuchung auf Kos nicht aufrechterhalten konnten, da dieses Hotel zwischenzeitlich nicht mehr zu unserem Programm gehörte“, war dort zu lesen und weiter: „Für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns an dieser Stelle ausdrücklich entschuldigen und erstatten Ihnen selbstverständlich die entstandenen Mehrkosten.“
Der Jubel im Hause Schneider ob dieser positiven und unerwarteten Wendung der Angelegenheit dürfte bis in die äußersten Ecken des Kreises Ahrweiler zu hören gewesen sein. Und auch unsere Zeitungsredaktion verfiel nach der Benachrichtigung durch das Paar, welches in diesen Tagen seinen Aufenthalt auf Kos antreten wird, in wahre Freudenstürme. Von daher bleibt uns an dieser Stelle Verena Schneider und ihrem Partner nur eines zu wünschen: Genießen Sie ihren Urlaub! Sie haben ihn sich mehr als verdient!