Denn der ehemalige Schulträger soll dem Land Geld zurückzahlen. Es steht eine Summe in Höhe von 2,2 Millionen Euro im Raum. Kein Pappenstiel also. Nun hat sich diesbezüglich die CDU-Landtagsabgeordnete des Kreises Neuwied und stellvertretende Vorsitzende der Landtagsfraktion, Ellen Demuth, zu Wort gemeldet. Sie hatte nach eigenen Angaben bei der Landesregierung nachgefragt, ob das Land Rheinland-Pfalz seine Rückforderungsansprüche aus Zuwendungen für Baumaßnahmen am vormals bestehenden Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth gegenüber dem ehemaligen Schulträger schon geltend gemacht hat. „Ich erwarte, dass die Landesregierung die Fördermittel zügig zurückfordert. Immerhin steht hier die Summe von 2,2 Millionen Euro im Raum“, so Demuth.
Tatsächliche Höhe des Rückforderanspruchs offen
Wie sie weiter berichtet, hat ihr die Landesregierung mitgeteilt, dass die Rückforderungsansprüche des Landes seitens der hierfür zuständigen Bewilligungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, geltend gemacht werde. Die Durchsetzung des Anspruchs sei dort aktuell Gegenstand eines laufenden Verwaltungsverfahrens. Vor Erlass eines Rückforderungsbescheides müsse zunächst ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Die tatsächliche Höhe des Rückforderungsanspruchs werde nach Abschluss dieses Anhörungsverfahrens und nach rechtlicher Würdigung der entsprechenden Äußerungen des Anspruchsgegners festgelegt.
„Die Landesregierung erklärte mir, dass ein zeitnaher Abschluss des Verwaltungsverfahrens vorgesehen sei, damit der Rückforderungsbescheid erlassen werden könne. Ich werde immer wieder nachfragen, ob die Landesregierung ihren Anspruch geltend gemacht hat. Sie muss öffentliche Gelder, welche in eine private Schule geflossen sind, welche geschlossen wurde, zurückfordern“, so Demuth.
Bildungsministerium hatte schon im Dezember 2021 reagiert
Gegenüber der RZ bestätigt das rheinland-pfälzische Bildungsministerium auf Anfrage den Ablauf dieses Verwaltungsverfahrens. „Das Bildungsministerium hatte bereits im Dezember 2021 mitgeteilt, dass im Falle einer Schließung des Franziskus-Gymnasiums Nonnenwerth ein Rückforderungsanspruch entstehen könnte. Aufgrund der im Sommer 2022 tatsächlich erfolgten Schließung ist vonseiten der Schulaufsichtsbehörde (ADD) ein Verwaltungsverfahren aufgenommen worden, um zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Mittel zurückzufordern sind“, heißt es seitens der Pressestelle.
Im Anschluss an diese Prüfung sei nach Paragraf 28 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes zunächst die Anhörung des Betroffenen vorgesehen. „Ein Rückforderungsbescheid kann erst nach dieser Anhörung und nach erneuter Prüfung der dort vorgebrachten Tatsachen und Argumente erstellt und verschickt werden. Dieses Verfahren läuft noch und soll schnellstmöglich abgeschlossen werden“, schreibt die Pressestelle.
Dafür sind Fördergelder geflossen
Aber wofür ist das Geld seitens des Landes an die Inselschule geflossen? Dazu das Bildungsministerium: „In den Jahren 2001 bis 2021 sind an die jeweiligen Träger des Franziskus-Gymnasiums Nonnenwerth insgesamt Fördermittel aus dem Landesschulbauprogramm in Höhe rund 2,36 Millionen Euro ausgezahlt worden. Die genaue Höhe eines möglichen Rückforderungsanspruches wird nach Abschluss eines Anhörungsverfahrens und nach rechtlicher Würdigung der entsprechenden Äußerungen des Anspruchsgegners festgelegt. Bei den Baumaßnahmen ging es um pädagogische Umbauarbeiten sowie um die Einrichtung einer Küche in den Bestandsgebäuden.“