„Unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Maßnahmen zur Kompensation ist die Abtei an eine Grenze gekommen, die die Anpassung von Preisen nicht mehr ausschließt“, hieß es in der Pressemitteilung der Abtei dazu im vergangenen Jahr. Ohne diesen Schritt seien die wirtschaftlichen Voraussetzungen für das benediktinische Leben in Maria Laach gefährdet.
Mittels Anpassung der Parkgebühren fühlte man sich in der Lage, eine Kompensation herbeizuführen. Das hatte zunächst zur Folge, dass Autofahrer 5 Euro pro Tag zahlen sollten. Das waren vorher 3 Euro.
„Ein Unding nach meiner Meinung. Die meisten Besucher des Klosters sind Kurzzeitbesucher und bleiben nicht den ganzen Tag“, teilt Gerd Porz aus Mayen gegenüber der Rhein-Zeitung mit. Ein Besuch des Klosters, Bücherei, Gärtnerei, Seehotel oder auch ein Rundgang um den See dürften maximal drei bis vier Stunden dauern. Dass hierfür dann fünf Euro Parkgebühren fällig seien, bedürfe einer dringenden Änderung.
Dass die Abtei Maria Laach darauf hinwies, keine direkten Mittel aus Kirchensteuern zu erhalten und auf Einnahmen aus den Klosterbetrieben sowie auf Spenden angewiesen sei, lässt zumindest Porz so nicht gelten: „Die Erhöhung der Parkgebühren rettet nicht die Zukunft des Klosters.“ In der Pflicht, hier Abhilfe zu schaffen, sehe er den Förderverein Freundeskreis der Benediktiner Maria Laach. „Der Besuch des Klosters muss jedermann auch in Zukunft möglich sein“, fordert der Mayener. Und weiter schlägt er eine Staffelung der Parkgebühren vor.
Diese Bitte blieb anscheinend nicht unerhört: Nach der im Dezember angekündigten Anpassung der Parkgebühren auf dem Besucherparkplatz seien der Abtei konstruktiv und von aufrichtigem Interesse geprägten Impulse diesbezüglich vorgetragen worden, berichtete die Abtei in der Folge. Die Benediktiner von Maria Laach führten daher Staffelpreise für das Parken auf dem Besucherparkplatz ein. Diese sollten den vorgetragenen Bedürfnissen von Kurzzeitparkern Rechnung tragen (siehe Info).
Ob damit nun alle zufrieden sind? Ludwig Bröhl aus Brohl-Lützing sieht es zumindest so: „Mit der Änderung der Unternehmensform zum 1. Januar 2022 wurden die schon grenzwertigen Parkgebühren zu diesem Termin sehr großzügig angepasst. Aufgrund heftiger Kritik wurden sie erneut angepasst. Ich meine, es ist noch viel ,Vergel(d)/(t)s Gott' dabei.“