Ein dreister Diebstahl von ungefähr 200 Kilogramm grüner Walnüsse an der städtischen Nussbaumallee am Rheinradweg unmittelbar am Naturschutzgebiet Ahrmündung wurde jetzt dem Ortsvorsteher der Kernstadt Sinzig, Reiner Friedsam, gemeldet. Einer Bürgerin zufolge waren es vier bis fünf Personen, die mithilfe von Leitern und Pflückhilfen Walnüsse in großen Kisten sammelten. Diese wurden in einen Mercedes Bus nebst Anhänger verladen, wobei ebenfalls verbotenerweise der Rad- und Fußweg als Zufahrt genutzt wurde.
Anzeige erstattet
Dank einiger Beweisfotos konnte Ortsvorsteher Reiner Friedsam mit einer Anzeige der Polizei Remagen konkrete Hinweise auf die Täter und das Fahrzeug geben. Solche Mengen grüner Walnüsse würden gewerbsmäßig zur Herstellung von Nuss-Delikatessen verwendet. „Die Polizei wird zudem in nächster Zeit den Bereich der Nussbaumallee kontrollieren“, kündigte der Ortsvorsteher an. Pflücken sei nur in haushaltsüblicher Menge erlaubt.
Friedsam weist in dem Zusammenhang auf die Regelung im Bundesnaturschutzgesetz hin. „Grundsätzlich gilt für das Pflücken von Obst die „Handstraußregelung“: Jeder darf Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter, wild lebende Blumen, Farne, Moose sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“ Für Blumen und Kräuter bedeutet die Handstraußregelung: So viel mitnehmen, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passt.
Bürger dürfen sammeln – aber nur in kleinen Mengen
Bezogen auf die Walnüsse dürfen diese im Herbst, wenn sie von den Bäumen fallen, in einer haushaltsüblichen Menge zum Verzehr gesammelt werden. Jedoch ist das Abbrechen von Ästen oder Herunterschlagen der Walnüsse untersagt. „In diesem Jahr ist eine reiche Ernte im Herbst zu erwarten, sodass interessierte Bürgerinnen und Bürger dort Walnüsse in der besagten Menge sammeln können“, appelliert Ortsvorsteher Reiner Friedsam.