3. Strafkammer spricht 63-jährige Frau frei: Sie sei zur Tatzeit schuldunfähig gewesen: Trotz Messerattacke auf ihren Nachbarn: Gericht spricht 63-Jährige frei
3. Strafkammer spricht 63-jährige Frau frei: Sie sei zur Tatzeit schuldunfähig gewesen
Trotz Messerattacke auf ihren Nachbarn: Gericht spricht 63-Jährige frei
Symbolbild: Ein Messer liegt nach einer Messerattacke am Boden. picture alliance/dpa | Thomas Ba
Eine 63-jährige Frau musste sich am Dienstag wegen einer ganzen Stange von Beleidigungs- und Körperverletzungsdelikten vor der 3. Strafkammer um Richterin Anke van den Bosch am Koblenzer Landgericht verantworten. Die Taten liegen allesamt bereits sieben Jahre zurück. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand ein Vorfall aus dem Mai 2015.
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Laut Anklageschrift soll die Beschuldigte ihrem Nachbarn in Bad Neuenahr-Ahrweiler mit einem Holzbrett eine üble Platzwunde verpasst und ihn mit einem Küchenmesser, Klingenlänge: 17,5 Zentimeter, attackiert haben. Obwohl das Gericht die Taten als erwiesen ansah, verließ die 63-Jährige das Koblenzer Landgericht gestern als freie Frau.