Bereits vor einigen Tagen hatten die Bürgermeister von Kesseling und Antweiler einen öffentlichen Hilferuf abgesetzt nach einem Wochenende, das sie wegen des Lärms, der von Sportwagen und Motorrädern ausging, als Zumutung für die Bürger empfunden haben. Sie forderten in einem offenen Brief mit Blick auf die Corona-Pandemie zum Handeln gegen Motorlärm, Raser und Ausflugsfahrten auf. Doch lässt sich das wegen Corona verbieten?
Der Kreis hat jetzt reagiert und stellt klar: „Die Bürgermeister verquicken in unzulässiger Weise die Corona-Kontaktbeschränkungen mit den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen. Die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes dient nicht dem Schutz vor Auto- beziehungsweise Motorradlärm und Rasern. Das Vorgehen der Bürgermeister in der jetzigen Situation ist unverantwortlich: Es werden falsche Informationen an die Bevölkerung gegeben, was derzeit wegen der Corona-Pandemie zulässig ist und was nicht. Dies trägt in einer ohnehin schwierigen Zeit zu einer Verunsicherung bei.“
Richtig sei, dass sich Beschwerden über Ausflugsfahrten von Auto- und Motorradfahrern, insbesondere an Wochenenden aus Nordrhein-Westfalen, massiv häufen. Die Kreisverwaltung weist aber darauf hin, dass durch die derzeit geltende Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 24. März, die bis zum 19. April gilt, sowohl Ausflugsfahrten als auch Freizeitaktivitäten wie beispielsweise das Wandern nicht verboten sind. Die Ordnungsbehörden und die Polizei hätten daher aufgrund der Verordnung rechtlich keine Möglichkeit, ein erhöhtes Verkehrsaufkommen an den Wochenenden zu verhindern. Auch könne aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage der Zugang für Besucher und Touristen aus Nordrhein-Westfalen nicht gesperrt werden, so wie das in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist. Man könne und werde lediglich kontrollieren, ob mehr als die zulässige Anzahl von Personen unterwegs ist. Verstöße können geahndet werden. Davon strikt zu trennen seien Verkehrskontrollen, was Raser und getunte Fahrzeuge angeht. Hierfür sei die Polizei auf der Grundlage der Straßenverkehrsvorschriften zuständig. „Dies wird insbesondere an Carfriday und dem Osterwochenende durch erhebliche Polizeikräfte mit Radar- und Fahrzeugkontrollen überwacht. Illegales Tunen, rücksichtsloses Rasen und verkehrswidriges Verhalten werden konsequent geahndet“, heißt es aus dem Kreishaus.
Auch Guido Nisius, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Adenau, hat beobachtet, dass es am vergangenen Wochenende stellenweise zu einem Ansturm auf touristisch interessante Punkte in der Eifel und im Ahrtal kam, insbesondere von Menschen aus Nordrhein-Westfalen. „Eine verzwickte Situation“, so Nisius, denn grundsätzlich freue man sich natürlich über jeden Gast. Aber in der derzeitigen Situation seien nun mal Regeln zu beachten. Nisius hat Verständnis für die Ausflügler, die sich an der frischen Luft bewegen wollen, er appelliert jedoch, während der bundesweiten Kontaktbeschränkung zum eigenen Schutz die Wander- und Ausflugsziele in der Heimat zu nutzen und nicht in andere Gebiete und Regionen zu fahren. Sobald die Kontaktsperre aufgehoben sei und die Lage sich wieder normalisiert habe, seien Ausflügler in der Verbandsgemeinde Adenau jederzeit wieder gerne erwünscht und willkommen, betont der Bürgermeister.
Für das Wochenende ist schönes Wetter vorausgesagt. Um dem zu erwartenden Andrang Einhalt zu gebieten, wurden der Stadt- sowie die Ortsbürgermeister gebeten, ihre Wanderparkplätze vorsorglich zu sperren.