Polizeibeamter bezeichnet mutmaßlichen Messerstecher als aggressiv - Rechtsmediziner verliest Gutachten: Tödlicher Messerstich von Sinzig: War Angeklagter bei Sinnen?
Polizeibeamter bezeichnet mutmaßlichen Messerstecher als aggressiv - Rechtsmediziner verliest Gutachten
Tödlicher Messerstich von Sinzig: War Angeklagter bei Sinnen?
Warum kam es auf dem Rewe-Parkplatz in Sinzig zu einer tödlichen Messerstecherei? Das versucht das Landgericht Koblenz zu klären. Foto: Koniecki Christian Koniecki
Koblenz/Sinzig. Waren der mutmaßliche Messerstecher, der am 18. Februar in Sinzig auf dem Rewe-Parkplatz einen 33-Jährigen tödlich verletzt hat, und seine Kumpane, mit denen er zuvor zwei Jugendliche überfallen hat, eigentlich Herr ihrer Sinne? Das versucht die 9. Große Strafkammer am Landgericht Koblenz unter dem Vorsitzenden Richter Martin Schlepphorst herauszufinden. Am jüngsten Prozesstag gab Gutachter Dr. Cornelius Heß vom Bonner Institut für Rechtsmedizin Auskunft darüber, was im Blut der Angeklagten gefunden worden ist.
Der Berechnung zufolge hatte der mittlerweile 19-Jährige, der das Messer gezückt haben soll, zur Tatzeit maximal 1,84 Promille Alkohol im Blut, beim Überfall auf die Jugendlichen 1,61 Promille. Außerdem stand er dem Gutachter zufolge unter dem Einfluss von Cannabinoiden und dem Arzneistoff Pregabalin.