Remagen/Sinzig
Todkranke betrogen? "Weltraum"-Arzt aus Remagen droht 15.000-Euro-Strafe

dpa

Remagen/Sinzig. Schwere Vorwürfe gegen einen "Weltraum"-Arzt aus Remagen-Rolandseck: Der Mediziner (56) soll einen russischen Professorentitel und einen Doktortitel getragen haben - obwohl er dies nicht durfte. Und er soll eine schwer kranke Tumorpatientin rund ein Jahr vor ihrem Tod betrogen haben - mutmaßlicher Schaden: 27 000 Euro.

Von unserem Redakteur Hartmut Wagner

Jetzt fordert eine Staatsanwältin für den Mediziner 15 000 Euro Geldstrafe (150 Tagessätze). Sie beantragte am Amtsgericht Sinzig einen Strafbefehl wegen Titelmissbrauch und Betrug. Wenn Richter Guido Schmitz den Strafbefehl erlässt und er rechtskräftig wird, ist der Arzt vorbestraft.

Eigentlich sollte sich der Arzt im Gerichtssaal den Vorwürfen stellen – er blieb aber unentschuldigt fern. Die Mutter (79) der verstorbenen Tumorpatientin, die dem Arzt schwere Vorwürfe macht, reiste eigens aus dem Raum Frankfurt nach Sinzig, um als Zeugin auszusagen. Doch der Prozess platzte, da der Arzt nicht kam.

Der Mediziner behauptet, mit Erkenntnissen aus der Raumfahrt viele Krankheiten des Menschen bekämpfen zu können. Er lebt nach Auskunft des Gerichts inzwischen in Großbritannien. Doch seine Praxis hat ihren Sitz laut ihrer Internetseite noch in Remagen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, sich 2014 illegal mit einem russischen Professorentitel geschmückt zu haben, außerdem mit einem Doktortitel. Und er soll seiner Tumorpatientin vorgetäuscht haben, dass ihre Therapie großteils von ihrer Krankenkasse übernommen wird. Aber: Die Krankenkasse weigerte sich zu zahlen.

Die Tumorpatientin starb 2015 im Alter von 58 Jahren. Im Gespräch mit unserer Zeitung erzählte ihre Mutter folgende Geschichte: Anfang 2014 besuchte die Tochter am Tegernsee einen Vortrag und erhielt wenig später einen Anruf von dem Arzt aus Remagen. Die Mutter vermutet, dass er die Telefonnummer ihrer Tochter aus der Teilnehmerliste der Vortragsveranstaltung hatte.

So ging es laut der Mutter weiter: Der Arzt empfahl ihrer Tochter, die an einem Tumor im Bauch litt, eine Therapie mit Tabletten und Infusionen. Er behauptete, die private Krankenkasse der Tochter werde 80 Prozent der Therapiekosten übernehmen – möglicherweise werde sich die Kasse anfangs weigern, aber dann schreibe er ihr einen Brief und alles werde gut. Die Tochter absolvierte die monatelange Therapie, brach sie aber schließlich ab, da ihr Zustand immer schlimmer wurde. Sie reichte die Rechnung des Arztes bei ihrer Versicherung ein, die aber zahlte nicht. Sie bat den Arzt, den versprochenen Brief zu schreiben. Aber: Er war nie mehr erreichbar. So schildert die Mutter ihre Erfahrung mit dem Mediziner.

Richter Schmitz deutete im Gerichtssaal im Gespräch mit der Staatsanwältin an, dass er den Strafbefehl für gerechtfertigt hält. Wenn er ihn erlässt, kann der Arzt Einspruch einlegen. Dann gibt es einen neuen Prozesstermin.

Top-News aus der Region