Kreis Ahrweiler – Sie will herrenlosen Hunden aus Kroatien ein Zuhause vermitteln – und lebt derzeit mit elf Tieren in ihrer Wohnung in Remagen. Die Tierschützerin (37) liefert sich seit fast zwei Jahren einen juristischen Streit mit dem Kreis Ahrweiler. Zentrale Frage: Handelt sie gewerbsmäßig mit Hunden – oder nicht? Jetzt kam es vor dem Verwaltungsgericht Koblenz zum Prozess. Das Ende der Auseinandersetzung ist nicht in Sicht.
In Gerichtssaal E 012 fielen deutlich Worte. Amtstierarzt Dr. Bernd Schmitt warf der Tierschützerin vor: „Die Zahl Ihrer Hunde ist explodiert! Im Juli 2012 waren es 28 in Ihrer Wohnung!„ Überdies gebe es insgesamt 19 Tierschutzanzeigen, unter anderem von Käufern, die mit dem Zustand der Tiere nicht zufrieden waren. Helmut Schade, Anwalt der Tierschützerin, warf Schmitt vor: „Sie kochen hier die alten Geschichten wieder auf!“
Darum geht es: Mitarbeiter der Kreisverwaltung kontrollierten bis August 2011 mehrfach die Wohnung der Tierschützerin. Sie fanden dort neben Hunden der Frau bis zu 14 Hunde aus Slowenien, Kroatien und Rumänien. Und sie stellten fest: Die Frau bot im Internet auf dem Anzeigenportal kalaydo.de innerhalb eines Monats 39 Hunde zum Kauf an, zu Preisen von bis zu 350 Euro. Die Kreisverwaltung geht davon aus, dass die Frau gewerbsmäßig mit Hunden handelt – ohne dazu eine Erlaubnis zu haben. Darum untersagte sie ihr im August 2011 den gewerbsmäßigen Hundehandel und verlangte, dass sie die importierten Hunde abgibt. Dagegen geht die Frau seither juristisch vor.
Die 37-Jährige kooperiert eng mit der „Tierhilfe Kroatien„. Sie sagt: „Ich will den Tieren helfen, sie aus Tötungsstationen und Tierheimen retten und an liebevolle Familien vermitteln.“ Ihr Standpunkt: Sie hat derzeit elf Hunde in ihrer Wohnung, damit hält sie den Maximalwert von 13 Tieren ein, den sie 2012 mit dem Kreis vereinbart hat. Sie verdiene an der Hundevermittlung nichts, sondern verlange nur eine Schutzgebühr, die sie inzwischen auf maximal 190 Euro gesenkt habe. Das Geld benötigen sie und ihre Partner für das Impfen, Entflohen und Füttern der Tiere.
Die Frau gibt sich als leidenschaftliche Tierfreundin. Aber 2010, als sie noch im Kreis Altenkirchen wohnte, soll sie ihre zwölf Katzen und fünf Hunde in elenden Verhältnissen gehalten haben. Laut der Altenkirchener Amtstierärztin waren die Tiere tagelang allein eingesperrt – die Jalousien geschlossen, der Boden mit Kot und Urin verdreckt.
Der Kreis Altenkirchen nahm der Frau darum die Tiere weg und verbot ihr, künftig welche zu halten. Doch sie akzeptierte dies nicht und beschuldigte ihren Vermieter: „Er tauschte das Schloss an meiner Tür aus. Wie hätte ich in die Wohnung kommen sollen?„ Und: „Er stellte das Wasser ab. Wie hätte ich da putzen sollen?“
Der Anwalt der Remagenerin sagte im Prozess: „Meine Mandantin lebt in bescheidensten Verhältnissen. Ich möchte so nicht leben. Sie opfert ihr Leben dem Leben der Hunde. Sie kümmert sich den ganzen Tag um sie."
Wie geht es jetzt weiter? Das Gericht deutete an, dass es die Entscheidung des Kreises Ahrweiler von August 2011 für rechtmäßig hält – und die Tierschützerin den Prozess wohl verliert. Doch was daraus folgt, ist unklar. Darf die Frau keine Hunde mehr vermitteln? Oder nur eine festgelegte Zahl? Das Gericht versuchte im Prozess, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Aber dies scheiterte an der Haltung der Kreisverwaltung. Das Gericht gibt seine Entscheidung wohl in einigen Wochen bekannt.