Der Netzbetreiber Westnetz berichtet davon, an der Ahr 90.000 Hausanschlüsse kontrolliert und wieder versorgt zu haben. Von den Ahrtalwerken, die die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler komplett versorgen, gibt es – branchenüblich – keine konkreten Zahlen.
Beim Zählerablesen und bei den Stromabrechnungen arbeiten sich derzeit die Netzbetreiber langsam vor. Es gibt kein einheitliches Bild der Lage, sondern es entwickeln sich sehr viele Einzelbilder, wie die Energierechtsberatung bei der Verbrauchzentrale Rheinland-Pfalz (Telefon 0800/607 55 00) weiß. Wie steht es um die Abschlagszahlungen vor und nach der Flut? Wie wird geschätzt, wenn der Zähler nicht mehr abgelesen werden kann? Wer zahlt die Kosten für die Wiederherstellung der Versorgung? Wie müssen Energierechnungen aussehen, die bei der Elementarversicherung oder im Antrag für den Wiederaufbaufonds geltend gemacht werden?
Fragen, die auch die Ahrtalwerke kennen. Sie seien an einer „verbrauchsgerechten Jahresverbrauchsabrechnung“ interessiert. „Bedingt durch das große Ausmaß an Zerstörung nach der Flut ist es dem Unternehmen deshalb besonders wichtig, seine Kunden möglichst fair und verbrauchsgerecht abbilden zu können“, heißt es im Internet.
Ein in Sachen Stromversorgung und -abrechnung versierter Bürger aus Ahrweiler hat in einem Mietshaus einen neuen Zähler bekommen. Er konnte dem Stromlieferanten den Zählerstand vor der Flut mitteilen. „Anstatt einen Zählerstand von null, wie auf dem Neuzähler abzulesen, teilte mir mein Lieferant den Stand von 2000 Kw/h für einen Zweipersonenhaushalt mit, unter dem Verweis, dass ich mich zwecks Klärung doch mit dem Netzbetreiber weiter auseinandersetzen sollte.“ Es handele sich um einen Zusatzbetrag zwischen 600 und 750 Euro, „obwohl ich mich zwei Monate selbst mit Stromaggregat versorgt und nur zwei Monate den Katastrophenstrom über den Bauschaltkasten des Vermieters bezogen habe.“ Es sei klar: „Die Rechnung muss bezahlt werden, und ich glaube, jeder ist bereit, einen verhältnismäßigen Anteil daran mitzutragen.“ Aber es gebe keine Infos zu diesem Geschäftsgebaren. „Der Kunde tappt einfach in die Falle. Können mit den öffentlichen Hilfsgeldern nicht Ausgleichszahlungen an den Netzbetreiber bezahlt werden?“ Der Bürger rät den Mitbürgern: „Setzen Sie sich mit Ihrem Stromlieferanten in Kontakt. Legen Sie im Zweifelsfall Beschwerde ein, und wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle – oder besser noch: Musterfeststellungsklage.“
Ein anderer Bürger, ebenfalls aus Ahrweiler, hat „eine Vorwarnung vom Netzbetreiber bekommen, dass aufgrund des erhöhten Stromverbrauches durch Dampfstrahler, Bautrockner, Heizungen und Lüfter die Stromrechnung deutlich höher als sonst ausfallen wird. Und das, obwohl wir wochenlang gar keinen Strom hatten und bereits jede Menge Kohle für das Benzin des Stromgenerators löhnen mussten.“ Konkret geht es um eine Nachzahlung von fast 1500 Euro. Der Rechnung stehe ja die Nichterfüllung des Stromliefervertrages gegenüber, und das sollte eher zu einer Rechnungsminderung führen, anstatt zu einem drastischen Anstieg der Stromrechnung. „Eigentlich müsste uns der Energieversorger diesen Lieferausfall und sämtliche angefallenen Kosten für den Betrieb des Notstromaggregates, inklusive Mietkosten, Benzinkosten und Beschaffungskosten, erstatten.“