Reaktionen Wie das Ministerium und die Stadt den Schutzstatus trotz der Abrissgenehmigung für die Bauten beurteilen
Streit im Kurbezirk: Denkmalzone oder nicht?
Die Abrissgenehmigung für die Kurparkliegenschaften ist erteilt. Foto: Jochen Tarrach
Jochen Tarrach

Kreisstadt. Es hat lange gedauert, bis die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler die Genehmigung für den Abriss der Kurkolonnaden, der kleinen und großen Konzerthalle sowie der Trinkhalle in der Hand hatte. Wenn ein Investor gefunden ist, können die Bagger rollen. Doch während der Stadtrat die Weichen für eine Neubebauung stellt, hört die Diskussion darum, welche Teile in diesem sensiblen Areal nun wirklich dem Denkmalschutz unterliegen, nicht auf. Neu befeuert wird sie durch die Antworten der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des grünen Abgeordneten Andreas Hartenfels zur Denkmalzone Kurpark Bad Neuenahr.

Ist der Kurpark denn nun ein Gartendenkmal? Das sagt die Stadt: Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat es schon mehrfach wiederholt: „Der Kurpark ist kein Gartendenkmal.“ Denn die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) habe den vor einigen Jahren geplanten Erlass einer Rechtsverordnung für den Kurgarten (Englische Parkanlage) nicht mehr weiterverfolgt.

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