Die Frage, ob die Ergebnisse der Bürgermeisterwahl in Sinzig am kommenden Sonntag gültig sein werden, kann die Kommunalaufsicht im Kreis Ahrweiler jetzt noch nicht beantworten. Auf die Nachfrage unserer Zeitung hin, ob denn die Gefahr besteht, dass die Wahlergebnisse als ungültig gewertet werden könnten, weil Amtsinhaber Andreas Geron laut FWG wohl unerlaubt seine eigenen Informationsveranstaltungen rund um seine Kandidatur auf der städtischen Internetseite angekündigt hatte, heißt es aus der Kreisverwaltung: „Die Kommunalaufsicht entscheidet im Falle einer Wahlbeschwerde erst nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses über die Gültigkeit der Wahl.“
FWG schaltete Kommunalaufsicht ein
Zu diesem Punkt und zu weiteren Konsequenzen wollte sich der Kreis im Vorfeld der Wahl nicht weiter äußern. Zuvor hatten die Freien Wähler – Bürgerliste Sinzig (FWG) dem Bürgermeister mit Blick auf die Wahlvorschriften einen Verstoß vorgeworfen und die Kommunalaufsicht eingeschaltet. Letztere hatte jüngst unmissverständlich formuliert, dass jede einseitige Öffentlichkeitsarbeit zugunsten einzelner Wahlbewerber seitens der Verwaltung zu unterlassen ist, aber von keinen weiteren Konsequenzen gesprochen.

Kommunalaufsicht schreitet in Sinzig ein
Hat Bürgermeister Andreas Geron, der am 18. Mai wiedergewählt werden möchte, gegen die Wahlvorschriften verstoßen? Darauf gibt es nun eine Antwort aus dem Kreishaus.
Die Bürger der Stadt Sinzig wählen am Sonntag, 18. Mai, einen neuen Bürgermeister, der ab Januar 2026 die Verwaltung für acht Jahre leiten wird. Neben Andreas Geron, dem amtierenden Sinziger Stadtchef, der erneut kandidiert, bewirbt sich auch Alexander Albrecht (FWG), aktuell Beigeordneter der Stadt Sinzig und ehemaliger langjähriger Ortsvorsteher von Bad Bodendorf, für das Amt des Bürgermeisters.