52-Jähriger muss nicht hinter Gitter
Schöffengericht hat entschieden: Bewährungsstrafe für Vergewaltiger vom Rhein
Im Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde der Prozess gegen einen 52-Jährigen von der Rheinschiene  verhandelt:
Jochen Tarrach

Kreis Ahrweiler. Mit diesem Urteil hat das Schöffengericht Ahrweiler an den unteren Rand der Strafzumessung gegriffen: Wegen Vergewaltigung wurde ein heute 52 Jahre alte Mann von der Rheinschiene zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zudem muss der bislang nicht Vorbestrafte 2000 Euro an den eingetragenen Verein Frauen für Frauen zahlen.

Lesezeit 3 Minuten
Ein Rendezvous an einem Sommerabend im Juli 2017 verläuft zunächst harmonisch: Eine Frau und ein Mann finden sich nicht unsympathisch. Sie verabreden sich zum Plaudern. Sie trinken auch das eine oder andere Glas Wein in der Wohnung der jungen Frau. Zwischenzeitlich besorgen sich die beiden in der nahe gelegenen Wohnung des Angeklagten Nachschub an guten Tropfen.

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