Bereits in den Gremiensitzungen der vergangenen Jahre sei für beide Werke aufgrund der zunehmenden Jahresverluste bei ebenfalls zunehmenden Kostenlasten darüber diskutiert worden, dass Gebührenerhöhungen erforderlich werden, stellte die Verwaltung klar. Insbesondere mit Blick auf den zunehmenden Produktionsausbau bei der Firma Haribo und den damit verbundenen Einnahmezuflüssen für die beiden Gebührenhaushalte habe die Gemeinde bisher davon abgesehen.
Nicht mehr vertretbar
Laut Verwaltung sei nun diese Haltung für die beiden sogenannten „kostenrechnenden Einrichtungen“, also Wasser- und unser Abwasserwerk, nicht mehr zu vertreten. Die Gründe hierfür lägen insbesondere in den weltweiten Wirtschaftskrisen und den damit verbundenen höheren Beschaffungskosten für Material, Energie und Dienstleistungen Dritter. „Machen wir so weiter wie bisher, also ohne Anpassung der Entgelte, dann hat das Auswirkungen auf die kommenden Jahresergebnisse. Da sind wir mit Verlusten in einer Größenordnung von gut 500.000 Euro unterwegs – das ist viel zu viel“, betonte Bürgermeister Achim Juchem gegenüber den Mitgliedern des Werksausschusses Eigenbetrieb Abwasser.
Der Ausblick: Vorausgesetzt, die Kommunalpolitik spricht sich für eine Entgelterhöhung beim Abwasser aus, wird dann das Wirtschaftsjahr 2023 voraussichtlich mit einem Verlust von 3500 Euro abschließen. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass hohe kreditfinanzierte Investitionsmaßnahmen, unter anderem die Erschließung des Baugebiets Kreuzerfeld II und des Gewerbegebiets Gelsdorf, anstehen.
Die Erträge beim Eigenbetrieb Abwasser sind mit 3.647.000 Euro und die Aufwendungen mit 3.650.500 Euro abgebildet. Der Blick auf den Vermögensplan sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils 3.578.100 Euro vor. Das Investitionsvolumen beträgt mehr als 2,74 Millionen Euro, unterdessen beträgt der Investitionskreditbedarf 1,3 Millionen Euro, der Höchstbetrag der Kassenkredite steht bei 250.000 Euro.
Was auf die Bürger zukommt
Schlussendlich empfehlen die Verwaltung und die Betriebsführerin in ihrer Vorlage, die im Wirtschaftsplan 2023 eingerechnete Erhöhung des Kanalbenutzungspreises je Kubikmeter von bisher 90 Cent auf dann 1,43 Euro zu erhöhen. Sollte der Gemeinderat den Wirtschaftsplan 2023 mit einer Gebührenanpassung beschließen, wären auch die dabei unterstellten Entgelte für Schmutzwassergebühr (Kanalbenutzungsgebühr) von 90 Cent pro Kubikmeter auf 1,43 Euro pro Kubikmeter, für den wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser von 22 Cent pro Quadratmeter auf 31 Cent pro Quadratmeter sowie für Schmutzwasser von 9 auf 10 Cent pro Quadratmeter mit Wirkung zum 1. Januar 2023 durch den Gemeinderat zu beschließen.
Angenommen, der Gemeinderat spricht sich in wenigen Tagen für eine Wasserpreiserhöhung aus, wird für Wirtschaftsjahr 2023 beim Eigenbetrieb Wasserwerk ein Gewinn von 5900 Euro prognostiziert. Bei einem negativen Votum des Rates (keine Wasserpreiserhöhung) würde das Wirtschaftsjahr 2023 voraussichtlich mit einem Verlust in Höhe von 546.400 Euro abschließen. Nichtsdestoweniger stehen dem Eigenbetrieb trotz Preiserhöhung in den kommenden Jahre Verluste ins Haus. Bereist kalkuliert: 2024 soll es ein Minus von rund 34.000 sein, 2025 ein Verlustgeschäft von 165.000 Euro, und für 2026 zeigt das Jahresergebnis ein Minus von 364.000 Euro.
Millionen Euro für Investitionen
Das Zahlenwerk beim Eigenbetrieb Wasserwerk ist zweifelsohne beachtlich. Da sind die Erträge mit 2.417.300 Euro und die Aufwendungen mit 2.411.400 Euro festgesetzt. Der aktuelle Vermögensplan sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils 3.626.500 Euro vor. Das Investitionsvolumen beträgt mehr als 2,96 Millionen Euro, der Investitionskreditbedarf rund 2,5 Millionen Euro. Der Gesamtbedarf an Krediten, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich sind, liegt bei rund 2,4 Millionen Euro.
Die Verpflichtungsermächtigungen summieren sich auf 3,135 Millionen Euro. Eine Verpflichtungsermächtigung ist eine Festlegung im Haushalt, mit der der Rat die Verwaltung ermächtigt, im Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen beziehungsweise Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen. Diese Verpflichtungsermächtigung bezieht sich sowohl auf die Errichtung des Hochbehälters Kalenborner Höhe, inklusive der notwendigen Anbindung an das Versorgungsnetz (geplante Fertigstellung 2024), als auch auf die Transportleitung Karweiler-Bengen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite steht bei 250.000 Euro.
Auffallend sind die Steigerungen der Betriebsaufwendungen bei den Stromkosten, beim Wasserbezugspreis und beim Betriebsführungsentgelt. Die aktuelle Ausschreibung des Strombedarfes für das Jahr 2023 führte fast zu einer Verdreifachung des bisherigen Einkaufpreises. Das an die RWG GmbH zu entrichtende Betriebsführungsentgelt wird vertragskonform erstmals nach zwei Jahren um die geltenden Index-Faktoren von rund 419.000 Euro auf 498.000 Euro angeglichen.
Unterm Strich empfehlen die Verwaltung und die Betriebsführerin, sprich Werkleiterin, dem Gemeinderat nun, die in dem Wirtschaftsplan 2023 eingerechnete Erhöhung des Wasserpreises je Kubikmeter von bisher 2,25 Euro (brutto) auf 2,96 Euro. Kein Pappenstiel: Auf einen Nenner gebracht bedeuten die steigenden Preise fürs Trinkwasser und Abwasser, wenn sie denn vom Rat beschlossen werden, für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt eine Mehrbelastung von satten 282 Euro im Jahr.