Staatsanwalt will Angeklagten für mehr als zehn Jahre ins Gefängnis schicken - Verteidiger plädiert auf Freispruch
Scheunenbrände in Löhndorf: Staatsanwalt fordert hohe Haftstrafe
Wer hat die Scheunenbrände in Löhndorf zu verantworten? Für den Staatsanwalt ist der 26-jährige Angeklagte der Schuldige. Der Verteidiger indes sieht das ganz anders. Foto: Archiv Vollrath
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Koblenz/Löhndorf. Ist ein 26-Jähriger, der sich seit vergangenem Sommer vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Koblenz verantworten muss, weil er zwischen dem 22. Dezember 2020 und dem 8. Januar 2021 in Löhndorf drei Scheunen angezündet und darüber hinaus weitere Brände im Kreis gelegt haben soll, Opfer oder Täter?

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Da liegen die Meinungen von Staatsanwalt Konstantin Habermehl und Verteidiger Dr. Gerhard Prengel ganz weit auseinander. Das wurde in den jeweiligen Plädoyers deutlich, die die beiden am jüngsten Verhandlungstag gehalten haben. So viel vorweg: Das Argument, dass in Sachen Brandstiftung Ruhe im Kreis eingekehrt sei, seit der junge Mann in Untersuchungshaft sitzt, ist seit dem vergangenen Wochenende nicht mehr haltbar.

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Kreis Ahrweiler