Landgericht gibt Beschwerde des Verteidigers recht - Weitere Beweisanträge
Scheunenbrände in Löhndorf: Durchsuchung der Anwaltskanzlei rechtswidrig
Wer hat die Scheunenbrände in Löhndorf zu verantworten? Darum geht es in dem Prozess gegen einen 26-Jährigen am Landgericht Koblenz. Foto: Hans-Jürgen Vollrath
Vollrath

Koblenz/Löhndorf. Seit vergangenem Sommer muss sich ein 26-Jähriger vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht Koblenz verantworten, weil er unter anderem zwischen dem 22. Dezember 2020 und dem 8. Januar 2021 drei Scheunen in Löhndorf angezündet haben soll. Aber auch den Verteidiger des Angeklagten, Dr. Gerhard Prengel, hatte die Staatsanwaltschaft im Visier wegen versuchter Strafvereitelung. Jetzt gibt es dazu einen Beschluss der Sechsten Strafkammer am Landgericht Koblenz.

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Konkret soll der Rechtsanwalt Briefe des Angeklagten an dessen Familie weitergeleitet haben, so lautete der Vorwurf. Aus diesem Grund hatte das Amtsgericht Koblenz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Koblenz Ende September die Durchsuchung der Kanzlei des Verteidigers angeordnet, die dann im November erfolgte (die RZ berichtete). Dagegen hatte Prengel Beschwerde eingelegt – mit Erfolg.

Kein Anfangsverdacht wegen Strafvereitelung

Denn laut der Sechsten Strafkammer am Landgericht Koblenz war der Beschluss des Amtsgerichts, die Durchsuchung der Kanzlei anzuordnen, schlichtweg rechtswidrig. So jedenfalls lautet die Entscheidung der Richter. Sie sind damit nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt, die Beschwerde als unbegründet zurückzuweisen. Im Gegenteil: Sie ist dem Landgericht zufolge begründet. In dessen Beschluss heißt es unter anderem: „Die Voraussetzungen einer Durchsuchungsanordnung lagen zum Zeitpunkt des Beschlusses des Amtsgerichts Koblenz vom 30. September 2022 nicht vor.“ Ebenso wenig wie ein Anfangsverdacht wegen Strafvereitelung, wie es weiter heißt. Es seien keine belastbaren Anhaltspunkte für eine auch nur versuchte Strafvereitelung, ist in dem Beschluss des Landgerichts zu lesen, der der RZ vorliegt.

Kammer lehnt Beweisanträge ab

Auch Thomas Metzger, Vorsitzender Richter der Ersten Strafkammer, vor der sich der 26-Jährige wegen Brandstiftung verantworten muss, war unklar, wie es zu dem Beschluss der Durchsuchungsanordnung kommen konnte. Das hatte er bereits in der Hauptverhandlung Ende November deutlich gemacht. Am jüngsten Prozesstag ging es um drei Beweisanträge, die der Verteidiger gestellt hatte. Wie berichtet, wollte Prengel damit die Ladung einer weiteren Zeugin, eines unabhängigen IT-Sachverständigen, eines Brandsachverständigen sowie eine Ortsbesichtigung am Hubertushof in Löhndorf bewirken. Die Kammer allerdings lehnte alle Beweisanträge ab. Der Verteidiger des 26-Jährigen aber hat noch, wie er sagte, drei weitere in Vorbereitung.

Wie berichtet, bestreitet der 26-Jährige alle Vorwürfe in der Anklageschrift – bis auf einen: Ende November 2021 ein Heuballenlager zwischen Vettelhoven und Eckendorf in Brand gesteckt zu haben. Allein diese Tat hat der junge Mann eingeräumt.

Von Silke Müller

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