Zu Beginn der gut besuchten Veranstaltung mit rund 50 Teilnehmern betonte die Sprecherin des Grünen-Kreisverbandes, Stefani Jürries, dass es in Anbetracht des Ukraine-Krieges nun umso wichtiger sei, durch eine dezentrale Energieversorgung unabhängiger zu werden. „Es ist höchste Zeit, dass wir uns ernsthaft und ergebnisoffen mit allen Formen der alternativen Energiegewinnung sowie dem Energiesparen auseinandersetzen und prüfen, welche Energiegewinnung in welcher Region des Landkreises Ahrweiler am sinnvollsten ist“, sagte Jürries.
Am Beispiel der fünf geplanten Windenergieanlagen in Reifferscheid wurde der Planungsstand erläutert und die Frage beantwortet, warum es im Genehmigungsverfahren stockt. Margret Zavelberg vom Klimaschutzteam der Kreisverwaltung gab einen Überblick über die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen. „Windkraft ist ein umstrittenes Thema. Als Kreisverwaltung und Genehmigungsbehörde befinden wir uns im Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und Naturschutz und müssen während des Verfahrens immer mehrere Belange abwägen“, betonte Zavelberg.
Ganz zu Beginn der Planungen für den Bau von Windenergieanlagen stehe ein sogenanntes Raumordnungsverfahrens. Dabei werden die Auswirkungen der geplanten Anlagen aus verschiedenen Blickwinkeln untersucht und die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das sind die benachbarten Kommunen, Naturschutzverbände, die Denkmalschutzbehörden, der Flughafen Hahn und das Radioteleskop Effelsberg. Nicht alle Träger öffentlicher Belange hätten Bedenken oder Einwände. „Auch die Öffentlichkeit wird beteiligt , und da können manchmal 200 Eingaben von Bürgern zusammenkommen“, erläuterte Zavelberg. Dies sei natürlich nicht in einer Woche abzuarbeiten.
Wenn das Raumordnungsverfahren mit einem positiven Bescheid endet, wird ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingeleitet. In diesem Verfahren werden ebenfalls sehr umfangreiche Gutachten eingefordert. Besonders bei den Natur- und Artenschutzgutachten seien detaillierte Untersuchungen über einen längeren Zeitraum notwendig.
Auch im Bereich des Denkmalschutzes sind Untersuchungen der Sichtbeziehungen bei landschaftsprägenden Denkmälern notwendig. Dafür müssten beispielsweise Visualisierungen von bestimmten Punkten aus angefertigt werden. „Wenn ein Projektierer eine Windkraftanlage plant, empfehlen wir ihm erst die Prüfung durch die Denkmalschutzbehörde und durch das Radioteleskop Effelsberg. Erst wenn sich kein Konflikt abzeichnet, sollten die Artenschutzgutachten eingeholt werden, denn dies ist meist aufwendig und teuer“, so Zavelberg.
Für die fünf Windenergieanlagen in Reifferscheid, die bereits seit rund zehn Jahren in der Planung sind, hat die SGD Nord das Raumordnungsverfahren im März des vergangenen Jahres unter Auflagen genehmigt. Die Behörde war der Empfehlung des Forstamtes gefolgt, zwei Anlagen zu verlegen, da sie sich in einem Baumbestand befänden, der älter als 120 Jahre ist. Außerdem müssten für das weitere Verfahren die Artenschutzgutachten neu angefertigt werden.
Projektierer des Windparks ist die Stromflut Gesellschaft. Geschäftsführer Gereon Schürmann betonte, dass er die noch erforderlichen Unterlagen bis Mai einreiche. Die fünf geplanten Anlagen mit einer Nabenhöhe von 169 Metern würden einen Stromertrag von rund 15 Millionen Kilowattstunden liefern und könnten dadurch rund 15.000 Menschen mit umweltfreundlichem Strom versorgen.
Die Verzögerung beim Antragsverfahren sei vor allem der Tatsache geschuldet, dass die Zusammenarbeit mit der Denkmalschutzbehörde und der unteren Naturschutzbehörde im Kreis Ahrweiler sehr schwierig gewesen sei. Schürmann sprach gar von einer Hinhaltetaktik. Die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren hätten in elf Aktenordnern und 98 CDs eingereicht werden müssen, dies veranschauliche die Komplexität des Verfahrens.