Urteil Angebliche Übergriffe auf seine Frau konnten 43-jährigem Remagener nicht nachgewiesen werden
Revision erfolgreich: Freispruch im Vergewaltigungs-Prozess
frei

Koblenz/Remagen. Der Angeklagte rief dem Gericht ein erleichtertes „Danke“ zu. Der 43-jährigen Bonner war soeben von der neunten Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom Vorwurf der Vergewaltigung sowie der schweren Körperverletzung freigesprochen worden.

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Der Mann war angeklagt, in den Jahren 2013 und 2014 in Bonn und Remagen seine mit ihm nach islamischem Recht verheiratete Frau vergewaltigt und sie darüber hinaus im Februar 2014 geschlagen und getreten zu haben. Wegen dieser Vorwürfe war er bereit im Jahr 2014 von einer anderen Strafkammer des Landgerichts Koblenz für schuldig befunden und zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

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