Es wurde festgelegt, dass jeder Bewerber nur ein Grundstück erwerben kann und volljährig sein muss. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gelten als ein Bewerber. Auf Antrag des Beigeordneten Nico Degen wurden die Vorgaben um die Bestimmung ergänzt, dass juristische Personen nicht antragsberechtigt sind. Damit will die Gemeinde Spekulanten den Zugang zum Verfahren verwehren. Wer diese Bedingungen erfüllt, wird zum notariellen Losverfahren zugelassen. Auch bei der Festlegung von dessen Ablauf schloss sich der Rat dem im Ausschuss gefassten Beschluss an. Danach wird jedem zur Vermarktung anstehenden Grundstück eine Kennziffer zugewiesen.
Unbürokratisches Verfahren nicht möglich
Die Bewerber erhalten ebenfalls jeweils eine Nummer und können sich in der Reihenfolge der Ziehung ein Grundstück aus dem Angebot aussuchen. Ratsmitglied Carsten Köpper, Sprecher der Wählergruppe Doll, hatte zuvor die Aufnahme eines weiteren Vergabekriteriums beantragt: Er plädierte dafür, nur Bewerber zum notariellen Losverfahren zuzulassen, die kein eigenes bebaubares Baugrundstück in Niederzissen besitzen. Seine Überlegung: Zunächst einmal sollen die mehr als 100 Baulücken im Gemeindegebiet geschlossen werden. „Diese Einschränkung ist unpraktikabel. Die Kriterien sind ausreichend, und Spekulationen wird mit der Bauverpflichtung innerhalb von acht Jahren ein Riegel vorgeschoben“, sagte SPD-Fraktionssprecher Christoph Schmitt. „Wie sollen wir mit Erbengemeinschaften umgehen? Was ist mit Einwohnern von Rodder, die ein Grundstück in Niederzissen kaufen wollen?“, fragte er.
Mit mehr Bestimmungen schaffe man weniger Gerechtigkeit, meinte auch Fraktionskollege Thomas Berzen. Man habe ein möglichst unbürokratisches Verfahren entwickeln wollen, erklärte Nico Degen (CDU). Das sei aber nicht möglich, wenn man in Einzelfällen entscheiden müsse, welche Grundstück bebaubar seien und welche nicht. Auch CDU-Sprecher Gerd Loth hält die Ausschlusskriterien für vollkommen ausreichend. Für den Antrag der Wählergruppe gab es in der Abstimmung sechs Befürworter aus den eigenen Reihen, denen aber 14 Nein-Stimmen gegenüberstanden.
Glasfaserausbau kommt voran
Die Zugangsbedingungen zum Verkaufsverfahren wurden abschließend mit 18 Ja- gegen zwei Nein-Stimmen beschlossen. „Verbindlich wird das Ganze, wenn das Verfahren durch schriftliche Benachrichtigung der Interessenten und öffentliche Bekanntmachung eröffnet wird“, sagte Ortsbürgermeister Rolf Hans. Der Gemeindechef nutzte die Aussprache über die Vermarktung der Baugrundstücke für ein paar grundsätzliche Anmerkungen.
Anlass dafür waren, wie es hieß, „unsachliche Angriffe“ auf Ausschussmitglieder in den Sozialen Medien, die nach Meinung des Ortschefs von wenig Sachkenntnis zeugen. „Ich biete jedem an, mich telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren, wenn er Fragen hat. Bei Bedarf gebe ich diese auch gern an die Kollegen weiter, die allesamt in ihrer Freizeit zum Wohl ihrer Mitbürger arbeiten. Ich bitte dringend darum, künftig unzutreffende Behauptungen ihnen gegenüber zu unterlassen.“
Erfreulichere Nachrichten konnte Hans in Bezug auf den Glasfaserausbau in Niederzissen vermelden. Westnetz habe jetzt umfangreiche Bautätigkeiten in Aussicht gestellt. 2022 sollen die Straßen unterhalb der Realschule erschlossen werden, ein Jahr später der Bereich zwischen Lerchenweg und Klosterstraße bis hinunter zum Marktplatz. „Westnetz hat uns den Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt. Jetzt liegt es an der Bevölkerung, diese Entscheidung auch zu nutzen“, wählte der frühere Torwart und Schiedsrichter einen Vergleich aus dem Fußball. Und wie kann die Bevölkerung den Elfmeter verwandeln? Indem sich 40 Prozent von ihnen für einen Hausanschluss entscheiden.