Niederzissen. Die Rahmenbedingungen für die Vermarktung der in Niederzissen mit der Ausweisung von zwei Neubaugebieten entstehenden Bauflächen stehen jetzt endgültig fest: Mit großer Mehrheit bestätigte der Gemeinderat die vom Haupt- und Finanzausschuss ausgearbeiteten Kriterien für den Zugang zum Vergabeverfahren. Notwendig geworden waren die Beschränkungen, weil nach derzeitigem Stand für 284 Kaufwillige nur etwa 80 Bauparzellen zur Verfügung stehen.
Es wurde festgelegt, dass jeder Bewerber nur ein Grundstück erwerben kann und volljährig sein muss. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gelten als ein Bewerber. Auf Antrag des Beigeordneten Nico Degen wurden die Vorgaben um die Bestimmung ergänzt, dass juristische Personen nicht antragsberechtigt sind.