Im Laufe des Prozessauftakts wegen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei Brüder erlaubte sich einer der jungen Männer gleich zwei massive Ausraster, die beim Schöffengericht Ahrweiler für verständnisloses Kopfschütteln sorgten. Doch damit nicht genug: Beide Angeklagten müssen sich wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in vier Fällen verantworten. Zu Prozessbeginn standen am Amtsgericht Ahrweiler vor allem zwei Anklagen von Körperverletzungen im Fokus. Wobei eines der mutmaßlichen Opfer krankheitsbedingt erst gar nicht vor Gericht erschien.
Streit eskalierte offenbar schnell
Der Reihe nach: Zunächst schilderte ein 30-jähriger Zeuge den heftigen, blutigen Vorfall in der Nähe einer Spielothek in Bad Breisig so: Zuerst habe er seinen Bekannten von dessen Wohnung abgeholt mit dem Ziel: Spielothek. Das spätere, mutmaßliche Opfer sei dann unvermittelt aufgetaucht. „Er kam um die Straßenecke – und er hat sofort Stress gemacht“, berichtete der Zeuge. „Beruhig dich mal“, habe er „dem aggressiven Typen“ zugerufen. Doch weit gefehlt: „Sei froh, dass ich das Messer zu Hause gelassen habe“, habe dieser in Richtung seines Bekannten geantwortet.
Für den 35-jährigen Angeklagten war der Ausruf wohl keine Überraschung: „Das ist ein Psycho, der wird immer sehr schnell übergriffig.“ Der Mann habe ihm sogar gedroht: „Ich mach dich kalt.“ Unter Schlägen sei er dann zu Boden gestürzt, „und meine Schulter war gebrochen“. Kurze Zeit später sei ihm sein Bruder zu Hilfe geeilt. Der 32-jährige Bruder beschrieb die Szene aus seinem Blickwinkel: „Ich habe den Mann auf meinem Bruder sitzen sehen, und dann habe irgendetwas von einem Messer gehört. Erst daraufhin habe ich den Baseballschläger aus meiner Wohnung geholt.“
Angeklagter spricht von Notwehr
Nur aus „Notwehr“ will er gehandelt haben, meinte der mutmaßliche Schläger als Begründung, warum er einen Mann zweimal mit einer Schlagkeule brutal an Kopf und Nacken traktiert hatte. „Ich bin aber kein Gewalttäter. Wenn ich jetzt an den Vorfall zurückdenke, fange ich vor Aufregung schon wieder das Zittern an“, beteuerte er. Die Attacke mit dem Baseballschläger gegen den Bad Breisiger blieb natürlich nicht unbeobachtet. „Ich habe Hilferufe gehört. Hilfe, die wollen mich umbringen, hat ein Mann geschrien. Dann habe ich gesehen, dass auf jemanden eingeschlagen wurde“, erklärte eine Frau aus der Nachbarschaft im Zeugenstand, dass sie keinen der Männer auf der Anklagebank als Schläger wiedererkennen würde.
Nach dem Vorfall seien „jedenfalls zwei Mann einfach weggegangen – der Mann am Boden war voller Pfefferspray, und er hat stark geblutet am Kopf“. Gehört haben will die Zeugin außerdem, dass der Verletzte immer wieder gerufen habe: „Es brennt, es brennt, ich will doch nur die Kette von meiner Oma zurück.“ Ihr Freund habe die Polizei gerufen.
Indes beschrieb ein anderer Zeuge die brutale Prügelattacke: „Er hat den Baseballschläger mit beiden Händen gehalten und zweimal auf den unten liegenden Mann eingeschlagen.“ Er merkte an: Seitlich neben dem Attackierten habe noch ein anderer Mann gebeugt gestanden beziehungsweise gekniet: „Der hat ihn richtig runtergedrückt.“ Auch dazu konnte das mutmaßliche Opfer im Zeugenstand keine Stellung beziehen. Er ließ dem Amtsgericht eine ärztlich attestierte Verhandlungsunfähigkeit zukommen.
Faustschlag ins Gesicht der Ex-Freundin
Körperverletzung, die Zweite: Viel Diskussionsstoff und eine Menge Frust sorgten im April 2017 im Brohltal wohl dafür, dass der heute 32-jährige Angeklagte im Auto seiner damaligen Freundin zum ersten Mal heftig ausrastete. Für die Staatsanwaltschaft Koblenz ein weiterer klarer Fall von Körperverletzung. Überdies soll der 32-Jährige auch noch Drohungen ausgestoßen haben. Ihrer Schwester soll er gedroht haben, dass er ihr den Hals umdreht. Genötigt haben soll er die junge Frau: „Gehe nicht zur Polizei, sonst passiert etwas Schlimmes“, wirkte sie zuletzt offensichtlich im Zeugenstand immer noch erschrocken: „Meine gesamte Familie und ich wurden immer wieder durch ihn belästigt. Meine Mutter und meine Schwester hatten beide große Angst. Er hat mich immer wieder eingeschüchtert.“
Laut Anklage soll der Mann von der Rheinschiene seiner damals 21-jährigen Freundin während der Fahrt bewusst einen wuchtigen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben. Der Angeklagte bewertete die Situation von der Anklagebank aus anders. Nach seiner Version war es „ein Unfall“. Schlussendlich war die junge Frau durch den Faustschlag so schwer im Gesicht verletzt worden, dass sie nicht nur ein blaues, zugeschwollenes Auge und eine Wunde erlitten hatte. Sie war auch eine Woche krankgeschrieben. „Erst hat er mich in meinem Auto nach Hause gefahren. Dann bin ich nach Remagen ins Krankenhaus, und dann nach Bonn in die Augenklinik“, erklärte die heute 25-Jährige: „Bis heute habe ich von ihm keine Entschuldigung gehört.“ Der Prozess vor dem Amtsgericht wird fortgesetzt.