Richter sieht keine hinreichend sicheren Feststellungen - Staatsanwaltschaft sieht es anders
Prozess über Missbrauch: Sinziger freigesprochen
Im Amtsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler wurde der Prozess gegen einen 34-jährigen Sinziger verhandelt: Der Mann wurde nun freigesprochen. Archivfoto: Jochen Tarrach
Jochen Tarrach

Ahrweiler. Das Amtsgericht Ahrweiler hat einen Fachhandwerker aus Sinzig vom Vorwurf freigesprochen, ein kleines Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Die Beweislage vor dem Jugendschöffengericht war mehr als schwierig. Am Ende gebe keine hinreichend sicheren Feststellungen zu einzelnen konkreten Vorfällen zwischen Onkel und Nichte, hielt Richter Gerald Prinz in der Urteilsbegründung fest. Die Staatsanwaltschaft sah das ganz anders.

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Aus Sicht der Anklage hätte der Prozess zur Verurteilung des 34-Jährigen führen müssen. Zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung hatte der Staatsanwalt vorab gefordert. Der Verteidiger widersprach: „Freispruch“, lautete sein Antrag. Die Vorwürfe waren massiv formuliert: Der 34-jährige Leon B.

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