Pfarrei Brohltal: So lautet der Name der neuen Gemeinschaft. „Nachdem im Frühjahr über mögliche Fusionen beraten wurde, wollte die Pfarreiengemeinschaft Brohltal keine Zeit verlieren. Aufgrund der bereits gewachsenen Gemeinschaft und der eingespielten Zusammenarbeit wurde die Fusion zum 1. Januar vorgeschlagen“, erklärt Pfarrer Moritz Neufang. Nach dem formellen Anhörungsverfahren hatte Bischof Stephan Ackermann per Dekret die Auflösung der Pfarreiengemeinschaft Brohltal und der Einzelpfarreien verfügt.
Zugleich errichtet er die Pfarrei Brohltal mit den bisherigen Pfarreien Burgbrohl, Königsfeld, Niederzissen, Oberzissen, Wassenach und Wehr. Mit diesem Schritt endet auch die Tätigkeit der Pfarrgemeinde- und Verwaltungsräte sowie der Kirchengemeinderäte und der Verbandsvertretung. Der neue Pastorale Raum Sinzig, der das bisherige Dekanat Remagen-Brohltal ablöst, wird allerdings erst 2023 errichtet.
„Es ist anzumerken, dass der Name Pfarrei Brohltal nicht endgültig sein muss. Denn zum Jahr 2023 kommen die noch bestehenden Pfarreien Kempenich und Weibern dazu“, betont Neufang. Der neue Pfarrgemeinderat werde dann nochmals über die Erweiterung des Namens beraten. Der künftige Pfarrort und Dienstsitz der Pfarrei ist Niederzissen. Die sechs Pfarrkirchen verlieren ihren Rang und werden unter Beibehaltung ihres Titels Kirchen in der Pfarrei Brohltal. Sie behalten auch ihren Patronatsnamen. Dies gilt auch für die Kapellen. Als neue Pfarrkirche wird dem Bischof auf Wunsch des Pfarreienrats die bisherige Pfarrkirche St. Germanus zu Niederzissen vorgeschlagen.
Die neue Kirchengemeinde Brohltal ist in vollem Umfang Rechtsnachfolgerin der bisherigen Kirchengemeinden. Bewegliches und unbewegliches Vermögen, Rechte, Pflichten, Verbindlichkeiten und Forderungen gehen vollständig auf sie über. Dabei ist aber zu beachten, dass zweckgebundenes Vermögen und Stifterwillen weiterhin für ihre Bestimmung erhalten bleiben. Das bedeutet, dass zum Beispiel Geld, das für die Renovierung einer Kirche angespart wurde, auf keinen Fall für ein anderes Gotteshaus verwendet werden darf. Bis zur Konstituierung des neuen Verwaltungsrats wird Pfarrer Neufang durch den Generalvikar zum Vermögensverwalter bestellt. Dieses Amt endet, sobald der neue Verwaltungsrat seine Tätigkeit aufgenommen hat.
„Mit diesem Schritt gehen wir im Fusionsprozess weiter voran“, so Neufang, der den Mitgliedern der scheidenden Gremien für ihr großes Engagement in der Zeit der Fusionsvorbereitung und den Pfarrsekretärinnen dankt. Die Sondierungs- und Vorbereitungsphase sei nicht immer einfach gewesen, meint er. „Es war ein hohes Maß an Mehrarbeit. Ohne dieses Mittun wäre eine zeitnahe Umsetzung nicht möglich gewesen“, sagt der Pfarrer. Eine Fusion löse aber nicht alle Probleme. Für die kommenden Jahre sei zu schauen, wie man sich inhaltlich aufstellen wolle und welche Schwerpunkte die Seelsorger setzten.
Die Fusion vereinfache diese Arbeit und bündele Kräfte, sie schaffe auch Möglichkeiten zur Vernetzung von Themen, die alle betreffen, erläutert Neufang. „Dennoch wollen wir diese Schritte nicht allein gehen, sondern setzen auf engagierte Frauen, Männer und Jugendliche, die bereit sind, gemeinsam kirchliches Leben am Ort mitzugestalten. Ein erster Schritt hierzu wird die Wahl des neuen Pfarrgemeinderats sein“, ergänzt er.
Das Gremium unterstützt die pastorale Planung und bestimmt auch deren grundsätzliche Ausrichtung und Schwerpunktsetzung. Der Verwaltungsrat verantwortet gemeinsam mit dem Pfarrer das Kirchenvermögen. Er wird vom Pfarrgemeinderat gewählt, über dessen Zusammensetzung die Gläubigen im Januar entscheiden. Die ehemaligen Pfarreien werden dafür als Pfarrbezirke ausgewiesen, aus denen jeweils zwei Kandidaten gewählt werden.
Ab drei Stunden vor und bis zu 30 Minuten nach den Gottesdiensten kann gewählt werden. Dies ist nur in dem Pfarrbezirk des eigenen Wohnsitzes möglich – auf Wunsch aber auch per Briefwahl. Die Unterlagen dafür müssen im Pfarrbüro beantragt werden. Wahlbriefe müssen bis spätestens Samstag, 29. Januar 2022, im Pfarrbüro eingegangen sein.