Illegale Müllentsorgung
Parkplatz bei Sinzig wird wegen Vermüllung geschlossen
An diesem Parkplatz an der L82 Sinzig in Richtung Franken wurde in der Nähe des Harbachs teilweise belasteter Müll abgelagert. Deshalb wird der Parkplatz jetzt für ein Jahr gesperrt.
Judith Schumacher

Das Entsorgungssystem für Abfall aller Art ist auch im Kreis Ahrweiler gut ausgebaut. Dennoch finden sich immer wieder Unbelehrbare, die teils gefährlichen Abfall einfach da abladen, wo es gerade passt.

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Die illegale Entsorgung von Müll beschäftigt nach wie vor die Kommunen. So auch in der Stadt Sinzig wo dies vor allem ein Problem an Stellen geworden ist, wo sich Altglas- und Altkleidercontainer oder Mülleimer befinden.

Beachtliche Müllmengen illegal entsorgt

Zumeist geschieht das zu Zeiten, in denen sich die Personen unbeobachtet fühlen. Aber auch Parkplätze werden genutzt, um dort illegal Dinge jedweder Art zu entsorgen. In der Folge haben es solche Schmutzfinken geschafft, dass nun als Konsequenz der Parkplatz an der L82 bei Sinzig in Fahrtrichtung Franken auf Anregung der Stadt Sinzig zunächst für ein Jahr geschlossen wird.

Vorausgegangen waren größere Mengen von illegalem Müll und Sondermüll in der Vergangenheit, die auf dem Parkplatz entsorgt wurden. Nur unter großen Anstrengungen konnten die beachtlichen Müllmengen aus einem angrenzenden Bach und der Böschung entfernt werden.

Gefahr für den Harbach

Auf dem Parkplatz in Richtung Schloss Ahrental wurden im Januar 2025 rund 40 Autoreifen sowie zahlreiche Farbeimer und Ähnliches und Mitte Februar 2025 wieder größere Mengen Renovierungsmüll illegal abgestellt. Insbesondere auch wegen des unmittelbar unterhalb der angrenzenden Böschung befindlichen Harbachs besteht eine erhöhte Gefahr, dass dieses Gewässer durch dort entsorgte Gefahrenstoffe verunreinigt wird.

Die Parkplatzschließung erfolgt, indem rund 80 Meter Betongleitwände und das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) aufgestellt werden. Die Stadt Sinzig verweist zudem darauf, dass das illegale Entsorgung von Müll auch beträchtliche Folgen haben kann: Illegale Müllentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit (Umwelt oder Verwaltungsdelikt) und kann gemäß Paragraf 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Freiheitsstrafe kann drohen

In besonders schweren Fällen kann es sich auch um eine Straftat handeln mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Für die Haftung kommen sowohl der Verursacher als auch der Abfallbesitzer infrage.

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