Seit Jahren gibt es Bürgerproteste Gegen Gülleimporte und das geplante Güllebecken in Gelsdorf. Foto: Horst Bach Horst Bach
Kreis Ahrweiler. Das geplante Güllebecken in Gelsdorf darf nicht gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht hat das verwaltungsgerichtliche Urteil aufgehoben, wonach die Kreisverwaltung verpflichtet wurde, die beantragte Genehmigung zu erteilen.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat das verwaltungsgerichtliche Urteil aufgehoben, wonach die Kreisverwaltung Ahrweiler verpflichtet wurde, die beantragte Genehmigung zur Errichtung des Güllebeckens in Grafschaft-Gelsdorf mit Auflagen und Nebenbestimmungen zu erteilen.