Koblenzer Oberverwaltungsgericht bestätigt erstinstanzliche Entscheidung - Hofbetreiberin kündigt juristische Schritte an
Oberverwaltungsgericht Koblenz urteilt: Gnadenhof Eifel muss Tierbestand drastisch reduzieren
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Wegen tierschutzrechtlicher Verstöße soll der Tierbestand auf dem Gnadenhof Eifel von derzeit 54 Tieren auf maximal fünf Tiere reduziert werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit eine vorherige Gerichtsentscheidung bestätigt. Foto: dpa/Sven Hoppe (Symbolbild)
Sven Hoppe. picture alliance / dpa

Einen herben Rückschlag musste jüngst die Betreiberin des Gnadenhofs Eifel hinnehmen. In einem Eilrechtsverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz am 18. April, dass Liane Olert als Gnadenhofbetreiberin ihren Tierbestand von aktuell 54 Tieren auf dem Hof deutlich reduzieren muss.

Laut Gerichtsurteil darf sie künftig nur noch maximal fünf Hunde gleichzeitig auf ihrem Hof halten. Mit dieser Entscheidung bestätigte das Oberverwaltungsgericht eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, welches der Gnadenhofbetreiberin bereits Anfang März wegen tierschutzrechtlicher Verstöße ebenfalls in einem Eilverfahren eine Tierbestandsreduzierung auf maximal fünf Hunde gleichzeitig auferlegt hatte.

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