Ahrweiler – Ein Italiener aus Bad Breisig muss wegen Nötigung einer früheren Lebensgefährtin für elf Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Ahrweiler sprach den 42-jährigen Gewohnheitsverbrecher schuldig, im März während eines Streits die Frau am Telefon übel bedroht zu haben.
Der Anklage nach hatte der gelernte Metzger gedroht: „Kommst du noch einmal hierher, dann schlage ich dich tot.“ Mit dem Gesamturteil folgte Richterin Alexandra Gödecke dem Antrag des Staatsanwalts und des Verteidigers. Das vermeintliche Opfer war erst gar nicht vor Gericht erschienen. Gegen die Frau wurde ein Ordnungsgeld von 150 Euro verhängt.
In seinem Schlusswort betonte der Angeklagte, der zurzeit bereits in Haft sitzt: „Ich habe ihr auch nur gedroht.“ Für das Gericht waren die Angaben des Vaters von vier Kindern glaubhaft genug. „Das ist keine e Bagatelltat“, befand allerdings die Anklage und wertete das umfassende Geständnis „als durchaus strafmildernd“. Der Angeklagte habe der Zeugin mit seinem Bekenntnis „das für sie bestimmt nicht einfache Wiedersehen mit ihm und die Aussage erspart“, stellte der Staatsanwalt heraus.
Hintergrund der Streitigkeiten waren wohl finanzielle Forderungen vom Mann an die Ex-Freundin und unangenehme Kontakte zum Jugendamt, das „für die Kinder Anziehsachen haben und abholen wollte“, wie der arbeitslose Angeklagte wissen ließ. Er selbst wollte „nur mein Geld von ihr zurückhaben“. Der Mann schiebt nebenbei einen dicken Schuldenberg von rund 200 000 Euro vor sich her.
„Abzahlungen darauf kann ich natürlich nicht leisten. Wovon auch, ich sitze schließlich ein“, erklärte der Mann. Unterhalt für seine Kinder im Alter von 4, 6, 16 und 25 Jahren könne er aus besagtem Grund nicht leisten. Es ist nicht das erste Mal, dass der Straftäter, der nach eigenen Angaben seit vielen Jahren von der Sozialhilfe lebt, ausrastete und auf der Anklagebank landete.
Der selbstbewusst wirkende Mann ist bereits massiv vorbelastet: Körperverletzungen, Beleidigungen, Unterschlagungen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Fahrten ohne Führerschein ziehen sich bei 28 Vorstrafen wie ein roter Faden durch sein Strafregister. Erst Ende 2011 wurde er vom Landgericht Koblenz in einer Berufungsverhandlung unter anderem wegen einer Körperverletzung zu neun Monaten Haft verurteilt.
„Eine Bewährungsstrafe schließt sich damit aus“, erklärte die Richterin dem Angeklagten, dass aus dem Koblenzer Vorurteil und der neuerlichen Straftat nun vom Amtsgericht eine Gesamtstrafe zu bilden war, die ihn wieder einmal zurück in die Strafanstalt führt.
Von unserem Mitarbeiter Horst Bach