Sie hat im Vorfeld für viel Unsicherheit gesorgt und dürfte derzeit den einen oder anderen Juristen beschäftigen: Die Rede ist von der Grundsteuerreform. Nach der im Jahr 2022 erfolgten Neubewertung von vielen Millionen Grundstücken stehen die Gemeinden nun vor der Aufgabe, die Hebesätze so anzupassen, dass das Ziel der Aufkommensneutralität erreicht wird. Das gilt auch für Niederzissen.
„Wenn wir nicht handeln, stehen wir vor erheblichen Mindereinnahmen.“
Christoph Schmitt (SPD)
Jetzt stehen viele Kommunen vor einem Problem: Bisher konnten die Gemeinden einen Hebesatz für die sogenannte Grundsteuer B, also für bebaute Grundstücke, ansetzen. Dabei war es egal, ob es sich um private oder gewerbliche Bebauung handelte. Behält man dieses Verfahren bei, so drohen etwa in Niederzissen jährliche Mindereinnahmen von mehr als 100.000 Euro. „Es geht nicht um eine Steuererhöhung, sondern lediglich um den Ausgleich der Mindereinnahmen“, erklärte Ortsbürgermeister Rolf Hans in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates.
Diese könne man auf zwei Weisen erreichen: eine allgemeine Anhebung des Hebesatzes B von 465 auf 575 oder eine alleinige Anhebung des Satzes für Gewerbegrundstücke auf 900. „Wenn wir nicht handeln, stehen wir vor erheblichen Mindereinnahmen, die wir uns angesichts der bevorstehenden Investitionen nicht leisten können“, warnte Christoph Schmitt (SPD). Man wolle eine Mehrbelastung der Bewohner verhindern und plädiere daher für einen differenzierten Hebesatz.
„Mit Blick auf Niederzissen sollten wir uns hier beeilen.“
Carsten Köpper (WG Doll)
Ähnlich sah dies Carsten Köpper (WG Doll): „Mit Blick auf Niederzissen sollten wir uns hier beeilen.“ Tobias Schneider warnte davor, dass zum neuen Verfahren noch keine endgültige Rechtssicherheit bestehen würde. Und er schlug vor, einen differenzierten Hebesatz erst zum Jahr 2026 einzuführen. Schlussendlich stimmte der Gemeinderat mehrheitlich für die Einführung eines differenzierten Hebesatzes für die Grundsteuer B.