Das Land Rheinland-Pfalz hat nun für all seine Naturschutzgebiete neue , einheitliche Hinweistafeln konzipiert. Mit ihrer Hilfe sollen Besucher über das jeweilige Naturschutzgebiet und die einzuhaltenden Regeln informiert werden. Der für den Laacher See zuständige Biotopbetreuer Jörg Hilgers fasst die Situation am größten See von Rheinland-Pfalz so zusammen: „Viele Menschen möchten unsere Natur erleben. Aber gerade im Sommer ist die Situation am See eines Naturschutzgebietes nicht würdig. Da stellt sich zwangsläufig die Frage, wie viele Menschen der See verträgt.“
Sozialen Netzwerke stellen Herausforderungen dar
Gerade während der Coronazeit sei der See eine der wenigen zugänglichen Attraktionen gewesen, so Hilgers. Die frei zugänglichen Stellen, die sonst nur von Einheimischen benutzt worden seien, hätten in dieser Zeit eine große Sogwirkung auf die umliegenden Städte gehabt. Inzwischen habe man nach heißen Tagen mit Müll und Umweltverschmutzungen zu kämpfen, so Hilgers weiter. Die neue Hinweistafel sei ein Versuch, die gutwilligen Besucher aufzuklären, um mit möglichst wenigen Ordnungsmaßnahmen auszukommen.
Vor große Herausforderungen stellen die Umweltschützer am See auch die sozialen Netzwerke. Hilgers hierzu: „Die Vulkanwand ‚Berg im Laach‘ bietet vielen seltenen Pflanzen einen sehr spezifischen Lebensraum. Mittlerweile sind große Teile davon zerstört, weil dort ein Pfad zu einem Aussichtspunkt breitgetreten wurde, der durch Instagram bekannt wurde.“
Tafeln sollen auf Besonderheiten aufmerksam machen
Auf solche Besonderheiten sollen die neuen Tafeln zukünftig aufmerksam machen. Katrin Eder, rheinland-pfälzische Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, sagte anlässlich der Enthüllung der ersten Tafel: „Nur gesunde Ökosysteme können dem Arterhalt und der Artenvielfalt dienen. Das müssen wir den Leuten erklären. Denn intakte Ökosysteme haben viele Vorteile auch für Menschen, denen wir uns oft nicht bewusst sind.“
Dabei räumte die Ministerin ein, dass in ihrer Brust beim Anblick des Sees selbst zwei Herzen schlagen. Sie sei Umweltschützerin und zugleich Mutter, die um die Bedürfnisse von Kindern wisse, die einfach Natur entdecken wollten. Claudia Uhl, von der zuständigen Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ergänzt: „Dieser schöne Fleck Erde am Laacher See soll ja auch erlebbar sein und bleiben, aber über Corona hat der Druck einfach enorm zugenommen. Wir wollen jetzt gezielt einige Bereiche des Ufers freigeben und zugänglich machen.“
Ministerin Eder zeigt sich beeindruckt
Neben dem Schild, dass Besucher zukünftig aufklären soll, was im Naturschutzgebiet erlaubt ist, sollen ab Mitte Juni sechs Ranger ihren Dienst antreten. Diese werden rund um den See patrouillieren und die Besucher höflich, aber bestimmt auf erlaubtes Verhalten im Naturschutzgebiet hinweisen.
Ministerin Eder zeigte sich vom See und der angrenzenden Landschaft beeindruckt und drückte die Hoffnung aus, dass es gelingt, zukünftig allen berechtigten Interessen gerecht zu werden. „Wichtig ist es, die gutwilligen Menschen zu informieren“, so Eder bei der feierlichen Enthüllung der neuen Hinweistafel im größten Naturschutzgebiet des Landes.
Das sind die Verhaltensregeln
Aufgrund des enormen Artenreichtums sowie der besonderen landschaftlichen Schönheit werden der Laacher See und seine Umgebung schon seit 1926 als NSG geführt. Haubentaucher, Eisvögel, Fledermäuse, Pechlibellen und unzählige weitere – teils selten gewordene – Tierarten sind hier zu Hause. Um diese einzigartige Naturlandschaft zu erhalten, wurden in der Rechtsverordnung Ver- und Gebote festgehalten, aus denen sich Verhaltensregeln ableiten, die von allen Besuchern einzuhalten sind:
- immer auf den Wegen bleiben, um den Boden nicht zu verdichten und keine ruhenden Tiere aufzuschrecken
- nur am Campingplatz baden, um an den sensiblen Uferbereichen keine brütenden Wasservögel zu stören
- Hunde an der Leine führen und nicht ans Wasser lassen
- kein Feuer entzünden, um Brände zu vermeiden
- Müll mitnehmen bzw. in Mülleimern entsorgen
- keinen Lärm verursachen, um Tiere nicht zu verschrecken
- Sollte es dennoch einmal zu Verstößen kommen, können diese bei den Ordnungsbehörden gemeldet werden. red