Prozess Stadtrat verzichtet auf Berufung
Nach Prozess-Pleite: Stadt Sinzig zahlt gekündigtem Mitarbeiter 80.000 Euro Gehalt nach
Die Stadt Sinzig muss einem Angestellten 80.000 Euro nachzahlen.
dpa

Sinzig. Die Sinziger Stadtverwaltung Sinzig im Gerichtsverfahren des gekündigten Ordnungsamtsangestellten (wir berichteten) nicht in Berufung gehen. Das entschied der Stadtrat in nicht öffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit.

Lesezeit 1 Minute
Damit folgte das Gremium dem Antrag der SPD-Fraktion. Diese hatte zudem Aufklärung darüber gefordert, inwieweit der Stadt durch den Prozess finanzieller Schaden entstanden ist. Der städtische Angestellte hatte die Verwaltung wegen unrechtmäßiger Kündigung verklagt und bekam vor dem Arbeitsgericht am Amtsgericht Sinzig Recht.

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