Der Stadt sei sehr wohl daran gelegen, die Anliegen der Bewohner des Wohnquartiers ernst zu nehmen. Und genau deshalb würden der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete auch dabei sein, wenn am Donnerstag, 2. März, der Ortsbeirat Ahrweiler tagen wird. „Dann werden die Inhalte des Bebauungsplanes und auch die verkehrliche Situation nochmals thematisiert – und somit auch erneut offen diskutiert – und sicher auch noch nicht abschließend. Sollte auch darüber hinaus noch Gesprächsbedarf bestehen, so gilt es, sich sodann zu treffen. Ansonsten ist die Ortslage selbst ist ja allen Beteiligten, auch in der Verwaltung, hinlänglich bekannt“, teilt die Stadt über ihre Pressestelle mit.
Die Bürgerinitiative hatte es als Abfuhr gewertet, dass die Stadt auf ihre Anfrage hin einen Ortstermin abgelehnt hatte mit dem Hinweis darauf, dass zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens ein isolierter Ortstermin nicht opportun erscheine, vor allem im Hinblick auf die bevorstehende Sitzung des Ortsbeirats am 2. März (die RZ berichtete). Der Bürgerinitiative sei im städtischen Antwortschreiben aber auch dargelegt worden, dass bereits am 1. Dezember 2022 „eine überobligatorische, gut besuchte und sehr eingehende Informations- und Diskussionsveranstaltung im Beisein des Bürgermeisters und des Ersten Beigeordneten zum Projekt stattgefunden hat.“
Rederecht ist durchaus möglich
Außerdem sei in dem Brief darauf hingewiesen worden, dass zuvor bereits am 10. November 2022 eine weitere Einwohnerversammlung für den Ortsbezirk Ahrweiler durchgeführt wurde, bei der ebenfalls alle Themen offen an Bürgermeister und Ersten Beigeordneten herangetragen werden konnten.
Dem von der Bürgerinitiative vorgebrachten Einwurf, dass die Einwohner bei einer Ortsbeiratssitzung kein Rederecht hätten, um die verkehrlichen Fragen offen zu diskutieren, hält die Pressestelle der Stadt entgegen, dass eine Sitzung unterbrochen werden kann, damit die anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern die Gelegenheit bekommen, mit dem Ortsbeirat und der Verwaltungsspitze in Dialog zu treten. Dass dieser gewollt ist, hatte die Stadt in ihrer jüngsten Pressemitteilung zu Ausdruck gebracht. Wörtlich heißt es darin: „Wir werden uns deshalb im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens, trotz des bisher entwarnenden Verkehrsgutachtens, insbesondere mit der gesamten verkehrlichen Situation noch einmal befassen. Dies schließe auch eine Prüfung der Vorschläge der BI ein.“ bea/red