Als rechtliche Grundlage diente damals der Paragraf 13b des Baugesetzbuches, der es erlaubte, Wohngebiete in Randlagen von Orten auch ohne die sonst vorgeschriebene Umweltprüfung zu planen und zu errichten. Damals wurde der Satzungsbeschluss zwar gefasst, aber nicht öffentlich gemacht.
Mittlerweile ist Paragraf 13b Geschichte, das Bundesverwaltungsgericht hat ihn im Juli 2023 als nicht EU-rechtskonform gekippt. Die Unsicherheit, wie es mit vielen Baugebieten weitergehen soll, war nicht nur in Niederzissen groß, fehlte es doch auch nach der Urteilsverkündung an verbindlichen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, wie nun weiter zu verfahren sei. Mittlerweile erlaubt der Gesetzgeber unter bestimmten Bedingungen die sogenannte Heilung, also die EU-rechtskonforme Beendigung bestimmter Bauvorhaben.
Juristischen Rat geholt
Eine komplizierte Rechtslage voller Fallstricke, bei der es um sehr viel Geld geht. Um sich hier in ihrem Handeln abzusichern, holte die Ortsgemeinde Niederzissen juristischen Rat ein. Nach einer ausführlichen nicht-öffentlichen Sitzung beschloss der Rat sein weiteres Vorgehen: Der im Jahr 2021 gefasst Satzungsbeschluss wird aufgehoben, jedoch soll das Baugebiet „Oben im Joch“ in seinem ursprünglich geplanten Zuschnitt doch noch realisiert werden. Hierzu soll eine Umweltprüfung erfolgen, um das neue Verfahren nach geltendem Baurecht abschließen zu können.
Bisher wurden bereits zwei Hektar an Ausgleichsflächen geschaffen, ob dies ausreicht, ist nach Aussage von Ortsbürgermeister Rolf Hans derzeit noch ungewiss. Der neue Satzungsbeschluss muss nach erfolgter Prüfung bis 31. Dezember veröffentlicht sein, danach beginnt die übliche einjährige Einspruchsfrist. Bürgermeister Hans zeigte sich nach der Sitzung zufrieden: „Ich bin froh, dass wir hier einen einstimmigen Beschluss gefasst haben. Das zeigt, dass wir bereit sind, noch einmal zu investieren, um das bereits ausgegebene Geld nicht zu verlieren.“