Will das Urteil im Mordfall des Dernauers Jürgen Hofmann erst am 24. Januar verkünden: die 4. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts um den Vorsitzenden Richter Josef Janßen (Mitte).
jan lindner
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Bonn/Dernau – Das Urteil im Mordfall des Dernauers Jürgen Hofmann am Landgericht Bonn soll nun erst am 24. Januar verkündet werden. Der mutmaßliche Doppelmörder Alfred Y. soll zunächst einer zweiten psychiatrischen Begutachtung unterzogen werden. Ein Erstgutachten war zu dem Ergebnis gekommen, dass es „deutliche Anzeichen für eine psychische Erkrankung“ bei dem 58-Jährigen gebe.