Das sagen Polizeibeamte am Landgericht Koblenz im Sicherungsverfahren eines an Demenz Erkrankten aus: Messerangriff auf Ehefrau: Hat ein an Demenz Erkrankter die Tat geplant?
Das sagen Polizeibeamte am Landgericht Koblenz im Sicherungsverfahren eines an Demenz Erkrankten aus
Messerangriff auf Ehefrau: Hat ein an Demenz Erkrankter die Tat geplant?
Hat ein an Demenz Erkrankter den Messerangriff auf seine Ehefrau geplant? In welcher Verfassung war er am Tag der Tat? Das wird gerade am Landgericht Koblenz geklärt. Sascha Ditscher
Koblenz/Kreis Ahrweiler. In welchem Zustand hat ein an Demenz Erkrankter aus dem Kreis Ahrweiler am 27. August vergangenen Jahres auf seine eigene Frau eingestochen? Und wie hat sich der Schuldunfähige nach der Tat verhalten? Mit diesen Fragen beschäftigt sich derzeit die 14. Strafkammer am Landgericht Koblenz unter dem Vorsitzenden Richter Rupert Stehlin.
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In dem Sicherungsverfahren geht es darum, zu klären, ob der 70-Jährige wegen versuchten Totschlags in einem psychiatrischen Krankenhaus und danach gegebenenfalls in einem Heim untergebracht werden muss. Am zweiten Prozesstag hörte die Kammer drei weitere Polizeibeamte an, die nach der Tat an Ort und Stelle im Einsatz waren.