„Rheinland-Pfalz setzt auf mehr Qualität, mehr Teilhabe und Durchlässigkeit und mehr Planstellen, dadurch soll die Inklusion an unseren Schulen ausgebaut werden“, so Müller. Dazu sollen in den kommenden Jahren im Land mehr als 250 neue Planstellen im Bereich Inklusion zusätzlich eingerichtet werden. „Weiterhin sollten die personellen Kapazitäten, unter anderem durch den neuen Studiengang Lehramt an Förderschulen an der Universität Koblenz, weiter gesteigert werden“, heißt es in der Pressemitteilung. Das Weiter- und Fortbildungsangebot zum Thema individuelle Förderung und Förderplanung soll ausgeweitet, und pädagogische Fachkräfte sollen weiter qualifiziert werden.
„Es muss unser Ziel sein, im inklusiven Unterricht jedem Kind schulische Teilhabe und eine erfolgreiche Bildungslaufbahn zu ermöglichen. Es geht um eine Weiterentwicklung des Systems, und deshalb bleibt es bei den drei Säulen der Förderung in Regelschulen, Schwerpunktschulen mit inklusivem Angebot und Förderschulen. Auch das vorbehaltlose Wahlrecht der Eltern gilt unverändert“, erläutert Müller.
Anmeldung weiterhin an der Grundschule des Wohnorts
Die beiden Schulordnungen orientieren sich daran, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf vom ersten Schultag bis zum Abschluss so viel wie möglich gemeinsam lernen. Eine Anmeldung erfolgt grundsätzlich am Wohnort. Der festgestellte Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen soll immer wieder überprüft werden. Eine Anmeldung der Kinder erfolgt weiterhin an der Grundschule des Wohnortes, aber die Eltern haben weiterhin die Möglichkeit, sich sofort oder später für den Besuch eine Förder- und Schwerpunktschule zu entscheiden.
Künftig sollen alle Schulen ein inklusives Konzept erstellen und eine verbindliche individuelle Förderplanung für Schüler mit Behinderungen erstellen. Dabei können die Förder- und Beratungszentren beim inklusiven Unterricht unterstützen. Künftig gilt der Grundsatz, das Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen möglichst nahe am Lehrplan der Regelschule unterrichtet werden sollen, um den Übergang zur Regelschule zu erleichtern.
Keine frühzeitige Festlegung mehr auf Förderschule
Alle Schüler, die möglicherweise den Förderbedarf Lernen aufweisen, nehmen deshalb in der ersten und fünften Klasse zunächst am Regelunterricht teil. Sie sind somit nicht mehr frühzeitig auf eine Förderschule festgelegt, sondern lernen mit anderen Kindern gemeinsam und erhalten individuelle Förderung. Im Bedarfsfall wird der sonderpädagogische Förderbedarf dann zu Beginn der zweiten beziehungsweise sechsten Klasse beantragt und festgestellt. Die Schulen überprüfen regelmäßig, ob der Förderbedarf (Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung und Lernen) weiterhin besteht oder ob ein Übergang in den Regelunterricht möglich ist.
Die Schulordnung für den inklusiven Unterricht und die Förderschulordnung hat der Ministerrat bereits zur Kenntnis genommen. Sie werden jetzt in einem breiten Anhörungsverfahren den beteiligten Gremien, Personalvertretungen und Verbänden vorgestellt zur Beratung vorgestellt.
Im Herbst sollen die Regelungen veröffentlicht und danach stufenweise in Kraft treten. Damit auch inklusives Lernen unter den richtigen Rahmenbedingungen stattfinden kann, wird auch die Schulbaurichtlinie überarbeitet und angepasst. red