Verständigungsgespräche zeitigten kein Ergebnis
Landgericht Koblenz: Automatensprenger von Niederzissen muss sich verantworten
Symbolfoto Landgericht Koblenz
Kevin Rühle

Die Geldautomatenprozesse am Landgericht Koblenz nehmen kein Ende: Aktuell muss sich ein 26-jähriger Niederländer wegen einer Geldautomatensprengung vor der 1. Strafkammer um Richter Thomas Metzger am Landgericht Koblenz verantworten.

Symbolfoto Landgericht Koblenz
Kevin Rühle

Zu Beginn der Verhandlung gab es Verständigungsgespräche. Es steht eine Haftstrafe in Höhe von ungefähr drei bis viereinhalb Jahren im Raum. Ob der sogenannte Deal zustande kommt, stand am Ende des ersten Prozesstages noch nicht fest. Dem 26-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am 6. Mai 2022 mit mindestens zwei Mittätern einen Geldausgabeautomaten der Sparkasse in Niederzissen gesprengt und rund 30.000 Euro entwendet zu haben.

Mit einem Alfa Romeo, den sie mit gestohlenen Kennzeichen ausgestattet haben sollen, sollen der Angeklagte und seine Mittäter vom Tatort geflohen und auf der Flucht verunglückt sein, woraufhin sie die Flucht zu Fuß fortsetzten. An dem Fahrzeug soll Totalschaden entstanden sein, Schaden: mehr als 580.000 Euro entstanden sein. Der geständige Angeklagte absolvierte in den Niederlanden eine Verwaltungs- und Betriebswirtschaftslehre, die er auch abschloss. Fortbildungen im Bereich Handel sowie in der Kindererziehung brach er frühzeitig ab.

Da er einen relativ niedrigen Abschluss in den Niederlanden besitzt, erwarb er einen Taxiführerschein. Während der Corona-Pandemie lebte er von Sozialleistungen. Bei einem Fahrradunfalls hat er schwere Beeinträchtigungen davon getragen, weswegen er laut eigener Aussage die Ausbildungen, die er abgebrochen hat, nie mehr nachholen kann. Auf einem Auge hat er kein Augenlicht mehr, unter seinem Jochbein ist eine Metallplatte. Er hat durch den Unfall einen Hirnschaden davongetragen. Zudem musste er neu lernen zu gehen und absolvierte vor seiner Inhaftierung Grob- und Feinmotorikschulungen, weshalb er an Depressionen litt. Er hat sich ein klares Ziel gesetzt: „Ich möchte ein guter Vater sein. Und in der Haft geht das nicht.“

Zur Tat gab er zu Protokoll, dass er das Material organisiert und sich den Bau sowie die Anbringung des Sprengsatzes mittels Videos selbst beigebracht habe.

Der Prozess wird am Montag, 3. Juli, um 9 Uhr im Landgericht fortgesetzt. An diesem Tag ist neben den Plädoyers auch mit dem Urteil zu rechnen.

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