Nach Balkonbrand in Neuenahr
Lage in der Kreuzstraße normalisiert sich
Deutlich zu sehen ist der Balkon auf der Rückseite des Hauses, wo das Feuer entstanden ist.
Jochen Tarrach

Nach dem Balkonbrand in der Bad Neuenahrer Kreuzstraße am 11. Juni sind die Mieter inzwischen anderweitig untergekommen. Zuständig ist in einem solchen Fall der Hauseigentümer. Nebenan hat indes das betroffene Bestattungsinstitut wieder geöffnet.

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Die Aufregung in der Kurstadt war groß, als dort in der Kreuzstraße am 11. Juni einem Wohnhaus auf einem Balkon ein Feuer ausbrach und schnell auch auf das Nachbarhaus übergriff. Nur ein schneller Einsatz der Feuerwehren verhinderte ein noch größeres Brandunglück. Wer heute durch die Kreuzstraße geht, kann vom Geschehen kaum noch etwas bemerken.

Obwohl durch die Stadt niemand von den Betroffenen in einer amtlichen Unterkunft untergebracht wurde, sind besonders die Wohnungen in dem Haus, auf dessen Balkon das Feuer ausbrach, so schwer geschädigt, dass sie noch nicht wieder bewohnbar sind. Die Brandberichte sind geschrieben und den Rest müssen nun die Hauseigentümer mit den Versicherungen klären. Für die Unterbringung von obdachlos gewordenen Mietern ist in einem solchen Fall der Hauseigentümer zuständig. Anders sieht es im Nachbarhaus aus. Das sich dort befindliche Beerdigungsinstitut hat den Betrieb wieder aufgenommen und ist zu den normalen Geschäftszeiten erreichbar.

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