Was war genau passiert? Am 11. Februar 2020 hatte sich der 38-Jährige bereit erklärt, für einen Betäubungsmittelhändler in Italien rund zwei Kilogramm Kokain zu transportieren. Dafür fuhr er nach Brüssel, dort übernahm er die Drogen. Er versteckte sie im Radkasten seines Fahrzeuges und machte sich auf den Weg, um das Kokain von Belgien über Deutschland nach Italien zu transportieren. Um weniger auffällig zu erscheinen, nahm er zu der Tour seine Ehefrau und den minderjährigen Sohn mit. Was er nicht ahnte, war, dass seine Aktion überwacht wurde. Daher klickten dann nach der illegalen Einfuhr nach Deutschland im Brohltal die Handschellen.
Der Mann gab die Tat sofort zu. Auch jetzt vor Gericht zeigte er sich voll geständig, lieferte sogar noch weitere Informationen nach und übergab dafür sein Smartphone den Behörden. Ungewöhnlich: Der Mann war vorher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Ihn lockte seinen Angaben nach der erhebliche Kurierlohn in Höhe von 10.000 Euro, da er sich aus verschiedenen Gründen in einer finanziellen Schieflage befand. Somit gab es einiges, was für den Angeklagten sprach.
Kurierlohn von 10 000 Euro ließ den Angeklagten schwach werden
Dennoch erläuterte der Vorsitzende Richter Andreas Bendel in seiner Urteilsbegründung, dass es für die Kammer nicht möglich war, einen minderschweren Fall anzunehmen. Dagegen sprach vor allem die Menge der geschmuggelten Betäubungsmittel. Es handelte sich um 887,9 Gramm reines Kokain. Die gesetzliche Definition für eine „nicht geringe Menge“ liegt bei fünf Gramm. Auch, dass der Mann seinen kleinen Sohn in die Aktion verwickelt hatte, kam bei Richter Bendel nicht gut an. „Ihre Frau ist erwachsen, die kann selbst entscheiden, was sie tut, Ihr Sohn eben nicht“, gab er dem 38-Jährigen zu bedenken.
Dennoch blieb die Strafkammer mit ihrem Urteil am „relativ weit unteren Rand“, wie der Richter betonte. Theoretisch wären bis zu 15 Jahre Haft möglich gewesen. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten bleibt bestehen, zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.