Die Gewässergütekarte dokumentiert die Verringerung der organischen Belastungen der Gewässer, die durch überwiegend kommunale Abwassereinleitungen mit leicht abbaubaren Substanzen zustande kommen. Bis auf den unteren Bereich ist die Ahr bei der Gewässergüte (also der organischen Belastung) als insgesamt gering belastet einzustufen.
Anders sieht es aus, was die Gewässerstrukturgüte angeht: Die Gewässerstrukturgüte spiegelt die ökologische Bewertung eines Gewässers wider: Wie wurde der Gewässerverlauf geändert – in Fließrichtung, quer zur Fließrichtung? Wie sehen die Lebensräume aus für die Wasser bewohnenden Pflanzen und Tiere? Wie sieht das Gewässerumfeld aus?
Hier hat die Ahr in den vergangenen Jahrzehnten etliche nachteilige Veränderungen erfahren, die im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2015 hätten positiv verändert werden müssen. Europaweit wurde die Frist bis 2021 verlängert.